Weltartenschutzkonferenz CITES: Besserer Schutz für mehr als 470 Arten

Handelsbeschränkungen für viele Haie, Reptilien, Amphibien, Tropenhölzer

Panama City / München, 25. November 2022. Auf der am Freitag zu Ende gegangenen CITES*-Weltartenschutzkonferenz wurde für mehr als 470 Tier- und Pflanzenarten der internationale Handel stark eingeschränkt oder verboten. „Wir sind erleichtert, dass CITES ein so deutliches Zeichen gegen die Plünderung der Artenvielfalt gesetzt hat. Die großen Gewinner dieser Konferenz waren Haie, Schildkröten, Glasfrösche und Tropenhölzer“, fasst Daniela Freyer von Pro Wildlife die 14-tägigen Verhandlungen zusammen. „Vor Beginn der Tagung sah es für etliche der 52 Anträge nicht gut aus, aber unsere enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und intensive Überzeugungsarbeit bis zur letzten Minute haben sich ausgezahlt.“
 
Die Pro Wildlife Sprecherin kritisiert die EU, die mit ihren 27 Stimmen mehrfach versuchte, Schutzanträge zu verhindern: „Viele Verhandlungen wurden von den teils kontraproduktiven Positionen der EU überschattet. Die EU hat viele Regierungen in Afrika und Mittelamerika vor den Kopf gestoßen.“ Anträge, den kommerziellen Handel mit Flusspferden sowie Afrikanischen Elefanten zu verbieten, scheiterten maßgeblich am Widerstand der EU.

Die wichtigsten Entscheidungen

  • Haie: Für 60 Haiarten gelten erstmals weltweite Handelsbeschränkungen (CITES Anhang II); 54 Arten Requiemhaie (darunter die am intensivsten befischten Arten, v.a. der Blauhai) und sechs Hammerhaiarten. „Bei diesen wichtigen Anträgen war die EU Mitantragsteller“, lobt Freyer. Auch 37 Arten Geigenrochen wurden erstmals in CITES Anhang II gelistet.
  • Exotische Haustiere: Schutz für mehr als 240 Arten Reptilien, Amphibien und Zierfische. Für die meisten von ihnen gelten künftig erstmals weltweite Handelsbeschränkungen (z.B. für Glasfrösche, Krötenechsen, viele Schildkröten), für sechs ein kommerzielles Handelsverbot.
  • Afrikanischer Elefant: Zwei gegensätzliche Anträge zur Freigabe des Elfenbeinhandels und für einen strengen Schutz aller Elefantenbestände scheiterten an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Beschlossen wurde jedoch, dass der umstrittene Export lebender Elefanten vorerst gestoppt werden soll.
  • Flusspferd: Ein Antrag zehn afrikanischer Staaten für ein Verbot des Handels mit Elfenbein und anderen Produkten von Flusspferden verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit, u.a. wegen Widerstand der EU und der Hauptexportländer.
  • Breitmaulnashorn: Ein Antrag zur Freigabe des Handels mit Horn scheiterte; allerdings wurde der Schutzstatus der Population in Namibia auch mit Unterstützung der EU gelockert.
  • Tropenholz: Für mehr als 150 Tropenholz-Arten wurden erstmals weltweite Handelsbeschränkungen beschlossen, darunter die stark gehandelten Trompetenbaumgewächse aus Lateinamerika (Handelsname „Ipé“) und Afzelia (Handelsname „Pod Mahagoni“).
  • Listungskriterien: Der Versuch von vier südafrikanischen Ländern und Kambodscha, neben der Gefährdung einer Art auch kommerzielle Interessen bei CITES-Entscheidungen zu berücksichtigen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. „Dies war der gefährlichste Vorstoß der Industrieseite, CITES zu demontieren. Wir sind sehr erleichtert, dass das nicht gelungen ist“, so Freyer.

Weitere Entscheidungen gab es zu asiatischen Singvögeln, Krokodilen, Dickblattgewächsen und Orchideen.

CITES: „Das schärfste Schwert im Artenschutz“

CITES ist das einzige internationale Instrument, um die Plünderung von Tieren und Pflanzen für den kommerziellen Handel zu stoppen. Im Unterschied zu anderen Naturschutzkonventionen werden bei CITES verbindliche Entscheidungen getroffen. Wenn sich Staaten nicht an die Vereinbarungen halten, drohen ihnen Sanktionen. „Das macht CITES zum schärfsten Schwert, das wir im internationalen Artenschutz haben,“ so die Pro Wildlife Sprecherin.
 
Die nächste CITES-Weltartenschutzkonferenz findet 2025 statt.

* CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora

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