Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

CITES-Abkommen regelt den Handel mit bedrohten Arten

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Die Rote Liste bedrohter Arten der IUCN ist ein Indikator dafür, wie es um die Überlebensprognose einer Art steht. Doch eine solche Einstufung allein bedeutet nicht, dass gefährdete Wildtiere auch geschützt sind. Das wichtigste internationale Abkommen, um die Plünderung bedrohter Arten zu stoppen, ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (englisch Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) wurde 1973 ins Leben gerufen, um Tier- und Pflanzenarten, die durch den Handel bedroht sind, vor der Ausrottung zu bewahren. Ohne dieses einzigartige internationale Abkommen stünde es heute um Elefanten, Wale, Meeresschildkröten und viele andere Arten deutlich schlechter. Inzwischen haben 184 Staaten die Konvention unterzeichnet und etwa 33.000 Pflanzen- und 6.000 Tierarten unter Schutz gestellt. Alle zwei bis drei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten, Naturschützer und Handelsvertreter auf einer CITES-Konferenz. Um den Schutzstatus einer Art zu ändern und den Handel zu verbieten oder zu beschränken ist die Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Staaten erforderlich. Beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen prallen die Interessen von Schützern und Nutzern (wie Elfenbein- und Tierhändlern, Fischerei-und Tropenholz-Industrie) regelmäßig aufeinander: Elefanten, Nashörner, Haie, Raubkatzen und Tropenhölzer sind heftig umkämpfte Dauerthemen.

CITES schützt den Weißen Hai © Christian Vizl
Weißer Hai © Christian Vizl

Eins, zwei oder drei?

CITES hat drei Schutzkategorien:

  1. Für Arten, die in Anhang I gelistet sind, gilt ein internationales Handelsverbot. In Anhang I sind z.B. alle Menschenaffen, Großwale, Tiger, Asiatische Elefanten, Graupapageien sowie die meisten Bestände von Afrikanischen Elefanten und Nashörnern enthalten. Ausnahmen können z.B. für Zoos, Wissenschaftler und Trophäenjäger gewährt werden.
  2. Anhang II verpflichtet die Exportländer dazu, den Handel mit den hier aufgeführten Arten zu kontrollieren und zu beschränken: Er muss legal sein und darf die Art und deren Rolle im Ökosystem nicht beeinträchtigen (Unbedenklichkeitsprüfung). In Anhang II sind u.a. Löwen, Großbären, Riesenschlangen, Landschildkröten, alle Chamäleons, Rotaugenlaubfrösche, alle Affen und Delfine, die nicht in Anhang I sind, sowie Kakteen & Palisander aufgeführt.
  3. Anhang III enthält Arten, die lediglich von einzelnen Vertragsstaaten für ihren Hoheitsbereich unter Schutz gestellt werden – für Exemplare aus allen anderen Ländern reicht ein Herkunftszertifikat. Die Aufnahme in Anhang III ist jederzeit und ohne Abstimmung möglich. Enthalten sind u.a. Zibetkatzen aus Indien, Ameisenbären aus Guatemala, Höckerschildkröten aus den USA, diverse Geckos aus Neuseeland oder die Seychellen-Palme.

Das tut Pro Wildlife

Seit seiner Gründung 1999 arbeitet Pro Wildlife aktiv daran mit, den internationalen Schutzstatus für bedrohte Arten zu verbessern. Wir recherchieren den Bedrohungsstatus sowie Umfang und Folgen des Handels. Wir unterstützen Regierungen dabei, Schutzanträge zu verfassen, überzeugen Herkunftsländer und Absatzmärkte, sich für internationale Handelsbeschränkungen einzusetzen und helfen, die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erringen. So setzte sich Pro Wildlife erfolgreich für einen besseren weltweiten Schutz von mehr als 470 Arten bei CITES ein, von Elefanten, Haien & Rochen, Plumploris, Papageien und Schildkröten bis zu Rotaugenlaubfröschen und Zwergchamäleons.

  • Glasfrösche (Centrolenidae), Lateinamerika (2022)
  • Helmkopfgecko (Tarentola chazaliae), Nordafrika (2022)
  • Erdschildkröten (Rhinoclemmys spp.), Nordamerika (2022)
  • Zwergblauzungenskink (Tiliqua adelaidensis, Australien (2022)
  • Giraffe (Giraffa camelopardalis), Afrika südlich der Sahara (2019)
  • Schwarzleguane (Ctenosaura spp.), Lateinamerika (2019)
  • Schönechsen aus Sri Lanka (z.B. Ceratophora spp.) (2019)
  • Spaltenschildkröte (Malacochersus tornieri), Ostafrika (2019)
  • Spinnenschwanzviper (Pseudocerastes urarachnoides), Iran (2019)
  • Ornament-Vogelspinnen (Poecilotheria spp.) aus Südasien (2019)
  • Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana) (2016, 2019)
  • Berberaffe (Macaca sylvanus), Nordafrika (2016)
  • Graupapagei (Psittacus erithacus), West- und Zentralafrika (2016)
  • himmelblauer Zwerggecko (Lygodactylus williamsi), Tansania (2016)
  • Stummelschwanzchamäleons (Rhampholeon spp. und Rieppeleon spp.), 21 Arten, afrikanische Regenwälder (2016)
  • Fuchshaie (Alopias spp.), Küstengewässer weltweit (2016)
  • Perlboot (Nautilus spp., Allonautilus spp.), Indischer und Pazifischer Ozean (2016)
  • Alligator-Baumschleichen (Abronia spp.), 29 Arten, Lateinamerika (2016)
  • Borneo-Taubwaran (Lanthanotus borneensis), Indonesien und Malaysia (2016)
  • Teufelsrochen (Mobula spp.), tropische und subtropische Meere (2016)
  • Mantarochen (Manta spp.), tropische und subtropische Meere (2013)
  • 3 Arten Hammerhaie (Sphyrna lewini, S. mokarran und S. zygaena spp.)
  • Grüngeckos (Naultinus spp.), Neuseeland (2013)
  • Rotaugenlaubfrösche (Agalychnis spp.), Lateinamerika (2010)
  • Zagrosmolche (Neurergus kaiseri), Iran (2010)
  • Plumploris (Nycticebus spp.), Südostasien (2007)
  • Gelbwangenkakadus (Cacatua sulphurea), Indonesien (2004)
  • Spinnenschildkröte (Pyxis arachnoides), Madagaskar (2004)
  • Blattschwanzgeckos (Uroplatus spp.), Madagaskar (2004)
  • Dachschildkröten (Kachuga spp.), Südostasien (2002)
  • Flachrückenschildkröte (Pyxis planicauda), Madagaskar (2000)
  • Scharnierschildkröten (Cuora spp.), Asien (2000)

Weitere Informationen:

  • Seite des Washingtoner Artenschutzübereinkommens: Offizielle Website
  • In den 1980er Jahren warnten Wissenschaftler erstmals davor, dass wir bald Zeugen des sechsten Massensterben werden könnten – diesmal menschgemacht. Nun ist es soweit: Rote Liste der gefährdeten Arten

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