Inhaltsverzeichnis:
Auf einen Blick
- Die JAGD & HUND in Dortmund ist Europas größte Jagdmesse – und einer der wichtigsten Marktplätze für die Vermarktung von Trophäenjagdreisen auf bedrohte Arten.
- 2026 waren über 90 Jagdreiseanbieter gemeldet, die Abschüsse von Elefant, Nashorn, Löwe, Leopard und Eisbär bewarben; buchbar sind auch Gatterjagden auf gezüchtete Löwen.
- Laut eines Rechtsgutachtens ist die Vermarktung solcher Reisen in Deutschland regelmäßig Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (§ 17 Tierschutzgesetz).
- Die Messehallen gehören der Stadt Dortmund – als Alleingesellschafterin trägt der Stadtrat die politische Verantwortung für die Ausstellungsinhalte.
- Pro Wildlife fordert, die Vermarktung von Trophäenjagdreisen auf der Messe zu beenden.
Die JAGD & HUND findet jährlich in den städtischen Westfalenhallen in Dortmund statt und ist mit Abstand die größte Jagdmesse Europas. Neben Ausrüstung, Hunden und Kulinarik hat sie eine Seite, die weit weniger bekannt ist: In Halle 7 werben Reiseanbieter offensiv für Trophäenjagden auf seltene und bedrohte Wildtiere – von der Antilope bis zum Elefanten.
79.000
besuchen die JAGD & HUND jährlich
(Angabe des Veranstalters)
>90
Jagdreiseanbieter vermarkteten dort 2026 Trophäenjagd
>60%
davon boten 2026 Abschüsse CITES-geschützter Arten an
Was ist die JAGD & HUND?
Die JAGD & HUND ist eine jährliche Verkaufsmesse rund um die Jagd und mit rund 79.000 Besuchern und über 700 Ausstellern aus 36 Ländern (2026, rund ein Drittel aus dem Ausland) die größte ihrer Art in Europa. Veranstalterin ist die Messe Dortmund GmbH, ein Tochterunternehmen der Westfalenhallen-Unternehmensgruppe, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Dortmund ist.
In einer eigenen Halle sind jedes Jahr Anbieter von Jagdreisen vertreten. Nach Recherchen von Pro Wildlife stellten dort in den vergangenen Jahren durchschnittlich rund 80 Jagdreiseanbieter aus; 2026 waren es über 90. Genau dieser Teil der Messe steht im Zentrum der Kritik.

Was wird auf der Messe beworben?
Auf der JAGD & HUND werden Trophäenjagdreisen in alle Welt vermarktet – häufig ins südliche und östliche Afrika. Eine Auswertung von Pro Wildlife der Angebote von 2026 ergab, dass mehr als 60 % der Trophäenjagdreise-Aussteller Abschüsse auf CITES-geschützte Arten anboten. Buchbar waren unter anderem:
- Abschüsse bedrohter Arten wie Elefant, Nashorn, Löwe, Leopard und Eisbär;
- Gatterjagden auf in Gefangenschaft gezüchtete Löwen und auf künstlich gezüchtete Farbvarianten von Antilopen;
- Jagden mit in Deutschland verbotenen Methoden wie Pfeil und Bogen, Armbrust oder aus dem Helikopter.
Ein Beispiel für die problematische Dynamik sind die auf der Messe zunehmend vermarkteten Elefantenjagden in Botsuana: Seit der Aufhebung des dortigen Jagdverbots 2019 wurden die jährlichen Quoten deutlich erhöht – von 281 (2022) auf 415 Tiere (2026). Getötet werden dabei bevorzugt die wenigen alten Bullen, die für Fortpflanzung und Sozialstruktur besonders wichtig sind. Für solche Jagden wird auf der Messe offensiv geworben – 2026 trat dort sogar Botsuanas Umweltminister als Fürsprecher auf.
Hintergrund zu den beworbenen Jagden: Trophäenjagd auf bedrohte Arten und – zur Gatterjagd auf Löwen – Löwen: ausgebeutet für Trophäen und Tourismus.
Ist das legal? Was sagen die Rechtsgutachten?
Zu unterscheiden sind zwei Dinge: die Einfuhr der Trophäen und die Vermarktung der Reisen. Die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland ist grundsätzlich rechtmäßig, sofern die erforderlichen Genehmigungen vorliegen – selbst bei streng geschützten Arten. Die Jagd selbst findet im Ausland statt und unterliegt dem dortigen Recht.
Anders sieht es bei der Vermarktung aus: Ein im Auftrag von Pro Wildlife erstelltes Rechtsgutachten (Rechtsanwälte Günther, 2026) kommt zu dem Ergebnis, dass das Bewerben und Organisieren von Trophäenjagdreisen in Deutschland regelmäßig den Straftatbestand der Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund im Ausland erfüllt (§ 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2, §§ 26, 27 Strafgesetzbuch). Werden Arten des Anhangs A der EU-Artenschutzverordnung oder des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bejagt, tritt eine Strafbarkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz hinzu. Daraus leitet das Gutachten die Notwendigkeit ab, die Vermarktung auf festgesetzten Messen zu unterbinden.
Die juristische Bewertung, ob und wie eine Messe solche Angebote ausschließen kann, hat sich über mehrere Gutachten hinweg entwickelt:
| Gutachten | Auftraggeber | Kernaussage |
| Tettenborn (2023) | Messe Augsburg | Ein Ausschluss der Ausstellergruppe „Jagdreiseanbieter“ sei rechtlich nicht möglich. |
| Achelpöhler (2024) | Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dortmund | Ein Ausschluss sei über die Festsetzung von Wirtschaftszweig und Wirtschaftsgebiet möglich. |
| Rechtsanwälte Günther (2026) | Pro Wildlife u. a. | Ein Ausschluss sei nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten – gestützt auf Tier- und Artenschutzrecht sowie mehrere Instrumente der Gewerbeordnung. |
Wie könnte die Stadt die Angebote ausschließen?
Die Gutachten benennen mehrere Wege, die sich nicht auf ethische Bedenken allein stützen – ein rein moralisch begründeter Ausschluss wäre wegen der Gewerbefreiheit unzulässig –, sondern auf das Messerecht und das Tier- und Artenschutzrecht:
- Den Gegenstand der Messe enger fassen. Die Stadt kann die Ausstellung z. B. auf „Jagd ohne Jagdreisen“ oder auf „Jagd und Jagddienstleistungen in der EU“ festsetzen lassen. Da die Trophäenjagd fast ausschließlich außereuropäische Arten betrifft, ließe sich über die Festsetzung des Wirtschaftsgebiets Europa ein großer Teil der Angebote ausschließen.
- Ausstellergruppen über das Qualitätsniveau ausschließen (§ 70 Abs. 2 GewO). Die Veranstalterin kann festlegen, dass nur Angebote zulässig sind, die mit den Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit oder mit geltendem Tier-, Natur- und Artenschutzrecht vereinbar sind.
- Eine Auflage der Behörde (§ 69a Abs. 2 GewO). Das Ordnungsamt kann die Festsetzung mit der Auflage verbinden, dass das Anbieten und Vertreiben von Trophäenjagdreisen untersagt ist.
Wer ist verantwortlich? Die Rolle der Stadt Dortmund

Die JAGD & HUND ist eine messeeigene Veranstaltung, und die Stadt Dortmund ist alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen. Damit trägt der Stadtrat die politische Verantwortung für die Inhalte der Messe – wer Eigentümerin ist, entscheidet auch über das Angebot. Ein bundesweites Verbot solcher Messeangebote ist rechtlich nicht möglich: Die Zuständigkeit für das Messerecht liegt seit 2006 bei den Ländern und Kommunen, wie die Bundesregierung 2026 bestätigt hat.
Der Dortmunder Stadtrat diskutiert die Vermarktung von Trophäenjagdangeboten seit Jahren – bisher ohne Ergebnis. Eine bereits erreichte Einschränkung, das Verbot der Vermarktung von Löwen-Gatterjagden, wurde 2024 unter Verweis auf angebliche juristische Bedenken wieder zurückgenommen. Im Dezember 2025 wurde dem Stadtrat ein weiteres Gutachten vorgelegt, das den Ausschluss über die Festsetzung der Wirtschaftszweige stützt.
Die Dortmunder Ethikkommission – seit 2023 ohne Ergebnis
Nach jahrelangem Protest von Tier- und Artenschutzorganisationen – darunter Pro Wildlife – und auf Betreiben von Grünen und Linken im Rat beschloss die Stadt Dortmund 2023 die Gründung einer Ethikkommission. Das zwölfköpfige Gremium soll unter anderem die JAGD & HUND bewerten und die Leitfrage klären, ob der Verkauf von Reisen zu Großwildjagden insbesondere aus Tier- und Artenschutzsicht ethisch vertretbar ist. Die Empfehlungen der Kommission bilden schließlich die Grundlage für die weiteren Beratungen des Stadtrats über die Trophäenjagdangebote auf der Messe.
Zu diesem Ergebnis ist es bis heute nicht gekommen. Seit ihrer Gründung tagte die Kommission zwar mindestens viermal, doch zuletzt ruhte sie nach Recherchen des WDR rund anderthalb Jahre; die Stadt kann den Termin der letzten Sitzung nicht genau benennen, Unterlagen fehlen. Der neue Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) konnte auf Anfrage von Grünen und Linken keinen Bericht über die Arbeit der Kommission vorlegen und sprach von einer „lückenhaften Aktenlage“.
Erst im Februar 2026 kam Bewegung in die Sache: Auf Antrag der Grünen, unterstützt von SPD, Linken und weiteren Gruppen, beschloss der Rat, dass die Kommission noch vor den Sommerferien tagen soll. Eingelöst wurde dieser Beschluss nicht. Pro Wildlife dringt weiter darauf, dass die Stadt die Ethikkommission nicht weiter verschleppt und die Beendigung der Trophäenjagd-Vermarktung endlich voranbringt.
„Wer Eigentümerin der Messe ist, entscheidet auch über deren Inhalte. Der Stadtrat muss endlich die Vermarktung von Trophäenjagdangeboten beenden.“
Dr. Mona Schweizer, Pro Wildlife
Nicht nur Dortmund: die Jagdmesse in Salzburg
Das Muster ist kein Einzelphänomen. Mit „Die Hohe Jagd & Fischerei“ in Salzburg gehört auch Österreich zu den zentralen Umschlagplätzen für Trophäenjagdreisen in Europa. 2026 waren dort mindestens 84 Aussteller mit Jagdreisen vor Ort. Österreich importierte zwischen 2013 und 2022 mit 3.544 Trophäen geschützter Arten die drittmeisten EU-weit und liegt pro Kopf sogar auf Platz zwei hinter Dänemark.
Angeboten werden wie in Dortmund – oft in All-inclusive-Paketen mit Namen wie „Full House“ oder „Spiral Slam“ – Abschüsse zu teils erschreckend niedrigen Preisen:
| Art | Preis (ca.) |
| Leopard | Ab 4.500 € |
| Elefant | ab 17.000 € |
| Breitmaulnashorn | ab 25.000 € |
| Giraffe | 2.500 € |
| Elefant (ohne Stoßzähne) | ab 4.000 € |
Auch in Salzburg sind Abschüsse mit Pfeil und Bogen möglich – eine Jagdmethode, die in Österreich selbst verboten ist. Während EU-Staaten wie Belgien, Finnland, die Niederlande und Frankreich Einfuhrverbote beschlossen haben, bleiben die Messen in Dortmund und Salzburg zentrale Verkaufsplattformen.
Was fordert Pro Wildlife – und was können Sie tun?
Gemeinsam mit 21 weiteren Tier- und Artenschutzorganisationen fordert Pro Wildlife die Stadt Dortmund auf, die Vermarktung von Trophäenjagdreisen auf der JAGD & HUND zu beenden. Die Rechtsgutachten zeigen, dass die Stadt dazu die Mittel in der Hand hat. Über die Messe hinaus setzt sich Pro Wildlife für ein Einfuhrverbot für Trophäen geschützter Arten und für ein Verbot der Vermarktung von Trophäen-Jagdreisen ein.
Werden Sie aktiv
Unterzeichnen Sie die Petition gegen den Import von Jagdtrophäen nach Deutschland.
Häufige Fragen
Die JAGD & HUND in Dortmund ist mit rund 79.000 Besuchern und über 700 Ausstellern die größte Jagdmesse Europas. Veranstalterin ist die Messe Dortmund GmbH, ein Tochterunternehmen der städtischen Westfalenhallen. In einer eigenen Halle werden auch Trophäenjagdreisen auf bedrohte Arten vermarktet.
Die Einfuhr von Trophäen ist mit Genehmigung erlaubt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Pro Wildlife kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass das Bewerben und Organisieren solcher Reisen in Deutschland regelmäßig Beihilfe oder Anstiftung zur Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund darstellt (§ 17 Tierschutzgesetz i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 2 StGB).
Laut mehreren Gutachten ja. Möglich sind eine engere Festsetzung des Messegegenstands (etwa auf Jagddienstleistungen in der EU), der Ausschluss von Ausstellergruppen über das Qualitätsniveau (§ 70 Abs. 2 GewO) sowie eine Auflage des Ordnungsamts (§ 69a Abs. 2 GewO). Ein rein ethisch begründeter Ausschluss allein wäre dagegen unzulässig.
Die Stadt Dortmund ist alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen. Damit trägt der Stadtrat die politische Verantwortung für die Inhalte der messeeigenen Veranstaltung. Ein bundesweites Verbot ist nicht möglich, da das Messerecht bei Ländern und Kommunen liegt.
Beworben werden Trophäenjagden auf bedrohte und geschützte Arten wie Elefant, Nashorn, Löwe, Leopard und Eisbär. 2026 boten mehr als 60 % der Trophäenjagdreise-Aussteller Abschüsse CITES-geschützter Arten an; buchbar waren auch Gatterjagden auf gezüchtete Löwen.
Publikationen & weitere Informationen
- 2026: Juristisches Gutachten zum Ausschluss von Trophäenjagdreiseangeboten (Rechtsanwälte Günther, im Auftrag von Pro Wildlife)
- 2024: Rechtsgutachten „Messe Jagd & Hund – Kommunale Handlungsmöglichkeiten“ (Achelpöhler, Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Dortmund)

