Ergebnisse der EXOPET-Studie

Forderungen der Tier- und Naturschutzverbände an die Politik

Ergebnisse der EXOPET-Studie

Die EXOPET-Studie wurde 2015 vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben, um Tierschutzprobleme im Handel und der Privathaltung von Wildtieren zu untersuchen. Unter anderem aufgrund der mehrjährigen Dauer dieser Studie wurden Teile des Koalitionsvertrages von 2013, die strengere Regelungen von Handel und Haltung vorsahen, in der 19. Legislaturperiode nicht umgesetzt. Die EXOPET-Studie wurde an den Universitäten Leipzig (Vögel, Amphibien und Reptilien) und München (Säugetiere und Fische) durchgeführt.

EXOPET-Studie Verbände Logos

Seit Juni 2018 liegen die Ergebnisse auf dem Tisch – und sie sind, von der verlorenen Zeit einmal abgesehen, äußerst hilfreich. In den allermeisten Punkten bestätigt die EXOPET-Studie die vielfache Kritik der Tier- und Naturschutzorganisationen (s. Tabelle unten). Und sie wiederholt viele der langjährigen Forderungen von Pro Wildlife:

  • Es braucht eine rechtsverbindliche Verordnung für Tierbörsen. Diese sollen regional begrenzt sein, gewerbliche Händler ausschließen und den Verkauf von Wildfängen unterbinden. Damit würden Tierbörsen wieder ein Treffpunkt privater Züchter – so wie sie der Gesetzgeber auch einst definiert hat, bevor sie zu riesigen, internationalen Flohmärkten für Wildtiere verkamen.
  • Der Internethandel mit lebenden Tieren soll strenger reguliert werden. Auch dies ist eine wichtige Maßnahme, um den Wildwuchs im Tierhandel endlich unter Kontrolle zu bekommen.
  • Künftig sollen private Halter nicht mehr ein x-beliebiges Tier fürs heimische Wohnzimmer kaufen dürfen. Stattdessen fordert EXOPET einen mehrstufigen Sachkundenachweis vor Erwerb eines Tieres.
  • Damit würde der Handel mit Wildtieren stark eingeschränkt, die Bestände in der Natur dürften nicht länger für hiesige Tierbörsen geplündert werden.

Unabhängig von den nachfolgenden Kommentaren zu den Ergebnissen und Empfehlungen der EXOPET-Studie verweisen die oben aufgeführten Organisationen auf das gemeinsame Positionspapier von 16 deutschen Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen vom März 2018. Dieses fordert u.a., dass nur noch Tiere gehalten und gehandelt werden dürfen, die mit Blick auf Tier-, Natur- und Artenschutz sowie auf Gesundheit und öffentliche Sicherheit für eine private Haltung geeignet sind. Die Tier- und Naturschutzorganisationen fordern zudem einen nationalen Vorstoß Deutschlands, um ein Importverbot für Wildfänge auf EU-Ebene anzustoßen. Viele der von der EXOPET-Studie bestätigten Missstände würden sich hierdurch beseitigen lassen.

EXOPET KritikpunkteEmpfehlungen / Unsere Kommentare
1.Auf allen besuchten Tierbörsen waren teilweise Missstände zu identifizieren, welche offenbarten, dass die Börsenleitlinien und die Börsenregelungen nicht eingehalten wurden [Bericht der Uni Leipzig, S. 210]Die Tierbörsenleitlinien sind durch eine rechtsverbindliche, bundesweit einheitliche Verordnung zu ersetzen, die auch das Anbieten von Tieren auf Internet-Börsen regelt [Bericht der Uni Leipzig, S. 212]Wir unterstützen diese Forderung. Die Studie bestätigt unsere langjährige Kritik an den Missständen auf Tierbörsen (s.a. oben genanntes gemeinsames Positionspapier von 16 Verbänden); Ersetzen der Tierbörsenleitlinie durch eine rechtsverbindliche Verordnung war eine langjährige zentrale Forderung (siehe Dokumentation “Missstände auf Tierbörsen“ von Pro Wildlife und Deutschem Tierschutzbund).
Bei der Ausgestaltung einer Verordnung zu Tierbörsen müssen die Details aus den Empfehlungen des EXOPET-Zwischenberichtes (Teil 2, Punkt 3.1.3.8) unbedingt beachtet werden:
„Eine solche Verordnung muss sicherstellen, dass
– der Verkauf von Wildfängen (einschließlich Tiere aus sogenannten Farmzuchten und Ranching) über Tierbörsen künftig unterbleibt,
– Tiere maximal einmal pro Monat auf Tierbörsen angeboten werden,
– Tierbörsen mit Angebot von Amphibien, Reptilien und Ziervögeln im Freien untersagt werden,
– sich das Angebotsspektrum auf einer Börse möglichst auf eine Tierklasse (Vögel) bzw. zwei Tierklassen (Amphibien und Reptilien) beschränkt, sowie pro Börse lediglich eine begrenzte An-zahl von Tieren und verschiedenen Arten pro Anbieter erlaubt sind (damit Umgehung gewerblicher Händler)
– Tierbörsen einen regionalen Charakter behalten und überregionale sowie internationale und gewerbliche Händler (gemäß Definition in 12.2.1.5.1 der AVV) von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Evtl. sollte hier ein Radius festgelegt werden, aus dem Anbieter zugelassen werden dürfen (Vorschlag: 250 km Umkreis).
Tiere, die besonders hohe Haltungsansprüche haben (z. B. Nahrungsspezialisten, Tiere mit besonderen klimatischen Ansprüchen, oder Tiere, die sehr groß werden), dürfen nicht auf Tierbörsen angeboten werden.
Anbieter müssen eine Beratung in deutscher Sprache gewährleisten.
Eine verpflichtende Voranmeldung und Veröffentlichung der Anbieterliste durch den Veranstalter ist anzuraten, damit ggf. Anbieter von anderen Börsen ausgeschlossen werden können. Ggf. ist ein zentrales Börsenregister mit Anbieterverzeichnis und vorgegebener Maximalzahl an Börsen bzw. einem minimalen Abstand zwischen zwei Börsen, auf denen ein Anbieter verkaufen darf, einzurichten…“
2.Internet-Börsen (= Verkaufsplattformen]
• Ausweitung der Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Deutschen Tierschutzgesetzes für das Anbieten von Tieren auf Internet-Börsen
• Einführung eines Verbots des anonymen Verkaufs im Inserat
• Etablierung einer unabhängigen Fachkommission zur kontinuierlichen tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Überwachung von Angeboten zu Tieren im Internet
Wir unterstützen diese Forderung. Prinzipiell ist eine Ausweitung der §11 Erlaubnispflicht begrüßenswert, jedoch angesichts tausender Inserate pro Monat schwer zu vollziehen. Auch deshalb empfehlen Tier-, Natur- und Artenschutzverbände eine Einschränkung des für Handel und Privathaltung zulässigen Artenspektrums und ein Verbot des Online-Handels mit lebenden Tieren. Im Verbände-Positionspapier heißt es bezüglich Internethandel: „Der Verkauf von lebenden Tieren über das Internet sowie der Versand muss unterbunden werden. Ausgenommen werden können Tierheime und Auffangstationen, die ihre Tiere im Internet präsentieren, aber vor Ort vermitteln. Nur dann ist der Vollzug tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen kontrollierbar.“
Diverse Online-Plattformen-Betreiber wie Facebook oder Ebay Kleinanzeigen haben bereits Verkaufsregeln festgelegt, die den Handel mit lebenden Tieren einschränken. Hier müssen Bundesregierung und Verbände darauf drängen, dass die Einhaltung dieser Regeln nicht nur per automatischer Suchalgorithmen erfolgt, sondern dass die Plattformen ausreichend Personal stellen, um eine Überprüfung der Regeln zu gewährleisten. Strengere gesetzliche Regelungen für den Internethandel, wie in Österreich (2017 ) und der Schweiz (2018 ) kürzlich in Kraft getreten, sind auch für Deutschland wünschenswert.
Die in der EXOPET-Studie vorgeschlagene Fachkommission zur Überprüfung von Online-Inseraten muss neben Tierschutz- auch Artenschutzaspekte berücksichtigen.
3.Zoofachhandel: Einführung einer rechtsverbindlichen, bundesweit einheitlich geltenden Vorgabe zur Führung eines Bestandsbuches für den gewerbsmäßigen Handel [Bericht der Uni Leipzig, S. 211]Wir unterstützen diese Forderung. Eine Einschränkung des Artenspektrums im Handel ist aus Sicht der Tier-, Arten- und Naturschutzverbände unerlässlich (s. gemeinsames Verbände-Positionspapier). Ein Bestandsbuch ersetzt dies nicht, wäre jedoch eine wichtige Hilfe für Veterinärämter, um Anzahl und Artenspektrum der gehandelten Tiere sowie auch Mortalitätsraten erfassen zu können. Zudem müssen Haltung und Präsentation von Tieren im Zoofachhandel rechtsverbindlich geregelt werden.
4.verpflichtender Sachkundenachweis nach § 11 (TierSchG) für alle im Handel mit Tieren tätigen Personen (auch Verkaufspersonal) [Bericht der Uni Leipzig, S. 212]Wir unterstützen diese Forderung. Eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann/frau reicht nicht aus, um lebende Tiere zu halten und zu verkaufen. Zudem zeigen die Untersuchungen der Studie, dass es zu wenig ist (wie derzeit vorgeschrieben), einen Angestellten im Betrieb zu haben, der den Sachkundenachweis nach §11 für die jeweiligen im Sortiment befindlichen Tierarten besitzt. Zwar soll dieser auch die anderen im Verkauf von Tieren tätigen Personen unterrichten, dies wird aber nicht behördlich überprüft. Die Größe vieler Baumärkte und Zoofachhandlungen und die langen Öffnungszeiten, zusätzlich zu Urlaubs- und Krankheitstagen, machen es einer einzelnen Person unmöglich, den notwendigen Qualitätsstatus im Ver-kauf lebender Tiere v.a. auch bei der Beratung von interessierten Käufern, sicherzustellen.
5.Sachkundenachweis Privathalter: bundesweite Vereinheitlichung des Erwerbs des (dreistufigen) Sachkundenachweises in Deutschland mit Etablierung einer zentralen Stelle zur Organisation der Prüfungen [Bericht der Uni Leipzig, S. 212] Die Autoren der EXOPET-Studie fordern einen verpflichtenden Sachkundenachweis für private Tierhalter vor dem Erwerb eines Tieres.
• Sachkundenachweise abgestuft in Abhängigkeit von den Haltungsansprüchen der betreffenden Spezies
• Sachkunde zu erwerben über Online-Kurse bis hin zu praktischen Vor-Ort Fortbildungskursen in Abhängigkeit von der Tierart [Bericht der Uni Leipzig, S. 213]
Einen Sachkundenachweis für Heimtiere generell begrüßen wir, da es Spontankäufe unterbindet und zudem helfen kann, die häufigsten Haltungsfehler deutlich zu verringern. Ein Sachkundenachweis alleine reicht jedoch nicht aus – die Tier- und Naturschutzverbände fordern deswegen Haltungsbeschränkungen. In der gemeinsamen Stellungnahme der Tier-, Natur- und Artenschutzverbände heißt es deshalb: „Es soll bundeseinheitlich und rechtsverbindlich geregelt werden, dass nur noch Tiere gehalten und gehandelt werden dürfen, die mit Blick auf Tier-, Natur- und Artenschutz sowie auf Gesundheit und öffentliche Sicherheit für eine private Haltung geeignet sind. Um ein solches Tier kaufen und halten zu können, muss ein Sachkundenachweis verpflichtend sein.“
Der von der EXOPET-Studie vorgeschlagene dreistufige Sachkundenachweis berücksichtigt zumindest die unterschiedlich komplexen Haltungsansprüche der Arten. Bei der Ausgestaltung der Sachkundeprüfung muss jedoch darauf geachtet werden, dass sie individuell auf die Tierart abgestimmt ist, um die speziellen Anforderungen z.B. bzgl. Nahrung, Mikroklima, Gehege- und Sozialstruktur etc. zu gewährleisten. Die Hürden für die Haltung von in Privathaushalten besonders schwierig zu haltenden Arten müssen entsprechend hoch sein; die dritte Stufe des Sachkundenachweises muss deshalb neben dem Nachweis des erforderlichen Fachwissen zumindest gekoppelt sein an den Nachweis eines berechtigten Halterinteresses (z.B. als Teil einer wissenschaftlichen Kooperation oder in-situ-Artenschutzprojekten) und strikten Unterbringungsauflagen unterliegen.
Eine Sachkundeprüfung muss zudem von behördlicher Stelle überwacht werden, um eine ausreichende Qualität zu sichern und Interessenskonflikte zu vermeiden.
6.Haltungsverbote (sowohl generell, bezüglich aller exotischen Tiere, oder im Sinne von Negativ- bzw. Positivlisten) wurden als wenig zielführend für die Reduktion von Haltungsdefiziten eingestuft, dies wurde wiederum auch dadurch untermauert, dass auch bei „einfacher zu haltenden Arten“ deutliche Haltungsdefizite im Rahmen der Studie gefunden wurden. [Bericht der Uni Leipzig, S. 214]Wir bedauern, dass die EXOPET-Studie eine Positiv- oder Negativliste ablehnt, die das Artenspektrum privat gehaltener Arten einschränken würde.
Auflagen/Sachkundenachweise für klassische Heimtiere sind sinnvoll, da auch bei diesen Tieren häufig Haltungsfehler gemacht werden. Jedoch sehen wir nicht nur aus Gründen des Tierschutzes, sondern auch des Natur- (z.B. Invasivität, Einschleppen von Krankheiten wie Salamanderfresser, neue unbekannte Arten, die in den Handel gelangen) und Gesundheitsschutzes weiterhin eine umfassende Einschränkung des Artenspektrums in Privathand als erforderlich an.
7.Die BMEL-online Plattform „Haustierberater“ erscheint zur Behebung des Informationsdefizites in der jetzigen Form ungeeignet. [Bericht der Uni Leipzig, S. 213] Aufgrund vielfältiger Fehler in dieser Plattform präsentiert der Haustierberater leider in seiner gegenwärtigen Form teilweise Ergebnisse, die unterstützend zu dem sind, was aus fachlicher Sicht seit Jahren beanstandet wird und auch in der EXOPET-Studie deutlich thematisiert wurde. Daher wird hier deutlicher Überarbeitungsbedarf gesehen [Bericht der Uni Leipzig, S. 211]Wir bestätigen diesen Kritikpunkt. Die online-Plattform des BMEL „Haustierberater“ wurde von Tierschützern gleich nach Veröffentlichung bereits wegen eklatanter Fehler und der Präsentation selbst bedrohter, geschützter, schwierig zu haltender, potentiell gefährlicher Arten sowie solcher mit hohem Wildfanganteil kritisiert. Zwar gab es seither vereinzelte Nachbesserungen, doch diese reichen bei weitem nicht aus, um Privathaltern ausschließlich geeignete Arten vorzustellen. Wir empfehlen daher, die Haustierberater-Website entweder umfänglich zu überarbeiten oder zu schließen.
8.Importe: Erfassung auch der Importe nicht geschützter Arten empfohlen [Bericht der Uni Leipzig, S. 211]Wir unterstützen diese Forderung. Im gemeinsamen Positionspapier fordern die Tier-, Arten- und Naturschutzverbände „einen nationalen Vorstoß Deutschlands, um ein Importverbot für Wildfänge auf EU-Ebene anzustoßen. In der EU gilt bereits seit 2005 ein Einfuhrverbot für Wildvögel, das zu einem massiven Rückgang der weltweiten Wildentnahmen geführt und Millionen Vögeln das Leben gerettet hat. Ein solches Importverbot muss auch auf andere Artengruppen ausgeweitet werden, um Tierbestände in Herkunftsländern zu schützen und die Einschleppung von invasiven Arten und gefährlichen Krankheitserregern zu verhindern. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass letztlich auch hiesige Halter und Züchter davon profitierten.“
Solange der Import von Wildfänge noch zulässig ist, sollten zumindest die Individuenzahlen pro Art, aber auch die jeweilige Herkunft der Tiere (Wildfang/Nachzucht…) erfasst werden.
9.CITES-Arten: Erfassung der meldepflichtigen und geschützten Tierarten auf Bundesebene mittels einheitlicher Software. [Bericht der Uni Leipzig, S. 211] – Implementierung eines bundesweit einheitlichen Registrierungstools [Bericht der Uni Leipzig, S. 234]Wir unterstützen diese Forderung.
10.Anreize hinsichtlich einer Zertifizierung für nachhaltigen Handel durch Kontrollen von Zulieferern auf Beachtung von Tierschutz- und Artenschutz sowie höhere Anforderungen an den Einzelhändler [Bericht der Uni Leipzig, S. 211]Wir unterstützen die Forderung nach höheren Anforderungen an den Einzelhändler. Eine Zertifizierung im Sinne einer ökologischen, sozial verantwortlichen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist allerdings nur zu gewährleisten, wenn der Handel sich auf Tiere aus Nachzuchten beschränkt
Eine Zertifizierung sehen wir vor diesem Hintergrund nur als gerechtfertigt an, insofern sie eine lückenlose Garantie der Nachzucht gibt.
11.Zuchten: Für Farb-, Zeichnungs- und Gestaltvarianten wird wegen der fehlenden Artenschutzrelevanz angedeutet, dass für alle Morphen der Schutzstatus und die Meldepflicht entfallen sollten (Wiedergabe der DGHT AG-Stellungnahme). [Bericht der Uni Leipzig, S. 194]Weiterhin wird vorgeschlagen, gehäuftes Auftreten von mit der Zucht in Zusammenhang stehenden Erkrankungen (Qualzuchten?) wissenschaftlich auf ihre Auslöser und die mögliche Erfüllung eines § 11b Tierschutzgesetz Tatbestandes hin zu prüfen und der große Forschungsbedarf zur Farb-, Zeichnungs- und Gestaltvariantenzucht bei Amphibien, Reptilien, Zierfischen und Säugern sowie zu den Auswirkungen der durch Menschenhand hervorgerufenen Veränderungen um das Tierwohl wird betont. [Bericht der Uni Leipzig, S. 214]Der Begriff Morph bezeichnet die unterschiedlichen Phänotypen innerhalb einer Art. Hierzu gehören u.a. abweichende Pigmentierungen (Leuzismus) oder Musterungen (natürlicher Polymorphismus). Diese können durchaus auch in Wildbeständen vorkommen und sind nicht per se ein Ergebnis gezielter Zucht . Insofern lehnen wir eine Lockerung des Schutzstatus und der Meldepflicht generell für Morphen ab.
Es war sehr zu begrüßen, dass im zweiten Teil der Studie auch die so genannten Morphenzuchten wissenschaftlich untersucht wurden. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen gehen uns aber nicht weit genug und sind zu vage formuliert. Schon jetzt gibt es ein paar bekannte Auswüchse dieser Zuchten, die einen Verstoß gegen §11b Tierschutzgesetz (Qualzuchten) darstellen. Wären diese in der Studie klar benannt worden, hätten die vollziehenden Behörden eine Hilfestellung gehabt, solche Zuchten zu ahnden und zu untersagen (z.B. Schuppenlosigkeit bei Echsen und Schlangen).
12.Heimtierverordnung zur Haltung von (kleinen) Heimsäugetieren (außer Hunde und der streng und besonders geschützten Tierarten) mit konkreten Vorgaben zu den Haltungsbedingungen [München, S. 306]Wir stützen die Forderung nach einer Heimtier(schutz)verordnung. Sie ist überfällig und hilfreich, um Haltungsbedingungen festzulegen und damit zu verbessern; Zucht, Kennzeichnung und Handel der Tiere zu regeln und Haltern und Veterinärämtern Rechtssicherheit zu geben und ggf. das Artenspektrum in Privathaltung einzuschränken.
Eine Ausnahme für streng oder besonders geschützte Arten wäre hingegen nicht zielführend – im Gegenteil: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. CITES) verlangt für streng geschützte Arten ausdrücklich, dass die zuständige Behörde sicherstellt, dass der Empfänger eines lebenden Tieres ausreichend ausgestattet ist, um das Tier adäquat unterzubringen und zu versorgen (siehe CITES Artikel III 3b ).
13.Die beschriebene Situation rechtfertigt aus Sicht der Autoren eine verstärkte Diskussion und letztendlich die dringende Forderung nach der Verbesserung des Tierschutzes in den genannten Gebieten. [Bericht der Uni Leipzig, S. 214]Wir sehen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Mit Verweis auf den Beschluss des Bundestages vom 7. Juli 2016 und die Ergebnisse der EXOPET-Studie muss die Bundesregierung die Empfehlungen noch in dieser Legislaturperiode unbedingt zeitnah umsetzen.

Mehr zum Thema