CMS – Die Bonner Konvention

Übereinkommen zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten

CMS – Die Bonner Konvention

Die Wanderung von Tieren über nationale Grenzen hinweg ist ein weltweites Phänomen. Um die Tiere auf ihrer Reise besser schützen zu können, wurde 1979 das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (englisch Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) verabschiedet. Das Abkommen, nach seinem Gründungsort auch Bonner Konvention genannt, zählt heute 126 Mitgliedsstaaten. Das Übereinkommen koordiniert den internationalen Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg und ist Teil des UN-Umweltprogramms. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen.

Etwa 6.000 bis 8.000 der uns bekannten Arten sind wandernde Tierarten. Diese Arten haben sich im Laufe der Evolution darauf spezialisiert, unterschiedliche Umgebungen und Ressourcen zu nutzen, die nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen. Wandernde Tierarten bilden eine wichtige Komponente des Ökosystems, indem sie beispielsweise Pflanzen bestäuben oder Samen verbreiten – sie verbessern damit die Funktion von Wäldern, Feuchtgebieten, Grasland und anderen wertvollen Biomen. Die Arten bewegen sich in regelmäßigen Intervallen zwischen Sommer- und Winterquartieren, Geburts- und Lebensrevieren, oder Nahrungs- und Fortpflanzungsorten.

Bonner Konvention: Wandernde Tierarten benötigen besonderen Schutz

Ein bekanntes Beispiel sind Zugvögel: Zu Tausenden verlassen sie Deutschland, wenn es wieder kalt wird. Storch, Kranich, Wespenbussard, Kuckuck und Mauersegler sind nur einige Beispiele der gefiederten Reisenden. Rekordhalter unter den Zugvögeln sind die Küstenseeschwalben: Jedes Jahr fliegen sie über den halben Erdball, vom Nordmeer bis in die Antarktis. Aber auch Insekten können weite Strecken zurück legen: Im Herbst starten Millionen Monarchfalter ihre 4.000 km lange Reise von Kanada ins wesentlich wärmere Mexiko. Aber auch unter Wasser bewegt sich was. Aale legen nur einmal im Leben Eier ab. Aber nicht in den deutschen Flüssen und Seen, in denen sie leben, sondern am anderen Ende der Welt – in der Saragossa-See, mitten im Atlantik. Die kleinen Aale, die aus den Eiern schlüpfen, machen sich dann auf den Rückweg. Drei Jahre lang dauert es, bis sie wieder in dem Fluss oder See angekommen sind, aus dem ihre Eltern stammten. Aber auch einige Meeressäuger wie Wale und Delfine, Reptilien wie Schildkröten sowie landlebende Säugetiere wie Elefanten, Geparden und Gorillas gehören zu den wandernden Tierarten.

Schwarm von Monarchfaltern
Schwarm von Monarchfaltern

Bei ihren Wanderungen legen Tiere tausende, bei manchen Arten zehntausende von Kilometern zurück und überqueren auch Staatsgrenzen – oft sogar zahlreiche Grenzen. Diese für Tiere künstlichen Grenzen trennen nicht nur Staaten, sondern auch Gesetzgebungen, Interessen und politische Maßnahmen. Zudem sind diese Arten während ihrer Wanderungen vielfältigen Gefahren ausgesetzt, etwa Lebensraum-Veränderungen durch Entwässerung, die mit der Zerstörung von Rastplätzen und dem Entzug der Nahrungsgrundlage einhergehen können. Aber auch die Verfolgung durch den Menschen oder Hindernisse auf den Wanderwegen (Dämme, Zäune) gehören dazu. Die Zerstörung von Lebensräumen in einem einzigen Staat kann sich auf das Überleben der gesamten wandernden Art auswirken. Die Bonner Konvention strebt deshalb an, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, diese Gefährdungen abzubauen bzw. zu beseitigen, um die Arten zu erhalten.

Das Abkommen der Bonner Konvention enthält zwei Anhänge. In Anhang 1 sind die gefährdeten, sowie die vom Aussterben bedrohten Tierarten gelistet. Für diese Arten müssen die Länder, in denen diese Tiere vorkommen (Arealstaaten), bestimmte Maßnahmen und Verbote zum Schutz dieser Art ergreifen. In Anhang 2 sind die Arten erfasst, die eventuell gefährdet sind und für die eine internationale Zusammenarbeit erforderlich ist – oder nützlich wäre. Alle drei Jahre treffen sich die Mitgliedsstaaten zur Vertragsstaatenkonferenz. Die dort getroffenen Beschlüsse und Arbeitsschwerpunkte lenken die Aktivitäten der Vertragsstaaten und anderer Teilnehmer zum Schutz wandernder Tierarten.

Mehr Informationen:

  • Die CMS hat es sich zum Ziel gesetzt, wandernde Arten besser zu schützen: Website der CMS

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