EU legt Aktionsplan gegen Artenschmuggel vor

Maßnahmenkatalog gegen Plünderung der Natur

Brüssel / München, 10. November 2022. Die EU-Kommission hat ihren neuen “Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels“ vorgelegt. Pro Wildlife begrüßt den Maßnahmenkatalog als Meilenstein. „Der neue Aktionsplan kann ein wirksamer Beitrag gegen Wilderei und Artenschmuggel sein – wenn er tatsächlich zeitnah und konsequent umgesetzt wird“, so Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife.

Bereits 2016 gab es einen ersten Aktionsplan für die Jahre 2016-2020, der nun aktualisiert und um wichtige Punkte ergänzt wurde, z.B.:

  1. Tierschmuggel: Die EU prüft, den gesamten Handel mit Arten zu sanktionieren, die im Herkunftsland illegal entnommen wurden. Pro Wildlife fordert ein solches Gesetz bereits seit vielen Jahren: „Nur ein Bruchteil der gehandelten Arten ist bislang international geschützt. Für viele von ihnen sind jedoch im Heimatland Fang und Export streng verboten. Werden solche Tiere erfolgreich außer Landes geschmuggelt, können sie in der EU bislang völlig straffrei importiert, verkauft und gehalten werden“, so Altherr.
  2. Positivliste für Heimtierarten: Die Machbarkeit einer solchen Liste soll geprüft werden. „Derzeit ist das Artenspektrum im Heimtierhandel nahezu unbegrenzt. Der Anteil von Wildfängen ist erschreckend hoch und viele dieser Tiere sind für die Privathaltung völlig ungeeignet“, betont die Pro Wildlife-Sprecherin.
  3. Jagdtrophäen: Strengere, transparentere Überprüfung bei der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten. Bislang ist eine formale Prüfung nur für Löwe, Elefant, Eisbär, Breitmaulnashorn, Flusspferd und Argali-Wildschafe vorgesehen. „Wir begrüßen, dass die EU eingesehen hat, dass sie bei der Einfuhr von Jagdtrophäen nicht weitermachen kann wie bisher. Pro Wildlife fordert ebenso wie das EU-Parlament ein EU-Importverbot für alle Jagdtrophäen geschützter Arten“, berichtet die Pro Wildlife-Sprecherin.
  4. Zoonosen: Als Reaktion auf die Corona-Pandemie, die ihren Ursprung aller Wahrscheinlichkeit nach auf einem Wildtiermarkt in der chinesischen Stadt Wuhan hat, soll eine Risikoabschätzung für Zoonosen durch den illegalen Artenhandel erfolgen.
  5. Der Vollzug des EU-Artenschutzrechtes soll ausgebaut, die entsprechenden Behörden besser ausgebildet und die EU-weite Zusammenarbeit ausgeweitet werden.

„Der neue Aktionsplan ist vielversprechend. In den nächsten Jahren muss die EU nun auch den politischen Willen aufbringen, diese Maßnahmen zu realisieren. Denn es kann nicht angehen, dass die EU weiterhin ein zentraler Absatzmarkt für bedrohte Arten und eine Drehscheibe für den Tierschmuggel bleibt“, so die Pro Wildlife Sprecherin abschließend.

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