Elfenbein geerbt?

Was Sie über den Handel mit Elfenbein in der EU wissen müssen

Elfenbein geerbt?

Jedes Jahr werden Tausende Elefanten gewildert. Grund ist die Gier nach Elfenbein. Global organisierte kriminelle Banden heuern v.a. in Afrika Wilderer an und statten sie mit automatischen Waffen aus. Sie bestechen Politiker*innen, Behörden und Frachtunternehmen und schaffen das „weiße Gold“ versteckt in Containern, Luftfrachtsendungen oder persönlichem Gepäck außer Landes. Selbst vor dem Mord an Rangern, die Elefanten in ihren Reservaten bewachen, schrecken sie nicht zurück.

Antik oder neu?

Befeuert wird die Wilderei von Sammler*innen und Händler*innen auch in Europa, die für Elfenbeinschnitzereien hohe Preise zahlen. Da sich antike Objekte von neuen, geschickt gefälschten Schnitzereien kaum unterscheiden lassen, floriert der Handel mit Elfenbein von gewilderten Elefanten.

Elfenbeinhandel in der EU

Um das Aussterben der Elefanten zu verhindern, verbietet die Europäische Union seit 2022 den Handel mit Elfenbein weitgehend. Dieses Verbot gilt für den gewerblichen Handel ebenso wie für Privatpersonen, die z.B. Elfenbein geerbt haben.

In der EU darf Elfenbein afrikanischer und asiatischer Elefanten nur in Ausnahmefällen und nur mit einer behördlichen Bescheinigung verkauft werden. Die für Naturschutz zuständigen Landesbehörden (je nach Bundesland Städte oder Gemeinden, Landratsämter oder Regierungspräsidien) müssen auf Einzelfallbasis anhand vorgelegter Nachweise des Antragstellenden prüfen, dass das Elfenbein aus legal erworbenem Altbestand stammt und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. (Alte EU-Bescheinigungen haben ihre Gültigkeit verloren.)

Genehmigungen für den Handel innerhalb der EU dürfen nur erteilt werden für:

  1. Antike Elfenbeinschnitzereien, die nachweislich vor 1947 erworben und hergestellt wurden.
  2. Musikinstrumente, die nachweislich legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 enthalten und zum Musizieren verwendet werden oder bis vor kurzem verwendet wurden und somit kein reiner Dekorationsgegenstand sind.
  3. Unbehandeltes Elfenbein, wenn es ausschließlich und nachweislich zur Reparatur von Musikinstrumenten (vor 1975) oder Antiquitäten (vor 1947) von hohem künstlerischen, kulturellen oder historischen Wert verwendet wird.

Genehmigungen für die Einfuhr in und Ausfuhr aus der EU dürfen nur erteilt werden für:

  1. Museen, die eine nachweislich antike Schnitzerei (vor 1947 erworben und hergestellt) von großer kultureller, künstlerischer oder historischer Bedeutung erwerben möchten und dabei von der für Kulturerbe zuständigen Behörde unterstützt werden. Antike Schnitzereien (vor 1947 erworben und hergestellt), die an ein Museum verkauft werden sollen und deren große kulturelle, künstlerische oder historische Bedeutung durch die für das Kulturerbe zuständige Behörde bestätigt wird.
  2. Musikinstrumente, die legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 enthalten und zum Musizieren verwendet werden oder bis vor kurzem verwendet wurden und somit kein reiner Dekorationsgegenstand sind.

Wer Elfenbein, das nach 1947 erworben wurde, Stoßzähne oder antikes Elfenbein und Musikinstrumente ohne Genehmigung zum Verkauf anbietet oder kauft, kann sich strafbar machen. Dabei ist es egal woher das Objekt stammt, wie groß es ist und ob es z.B. auf einem Flohmarkt, über das Internet oder ein Auktionshaus angeboten wird.

Position von Pro Wildlife

Pro Wildlife rät, zum Schutz der verbliebenen Elefanten auf jeglichen Handel mit Elfenbein zu verzichten. Die Vermarktung von Elfenbein als Wertobjekt und Luxusgut führt zu weiterer Nachfrage und infolgedessen Wilderei. Zudem ist ein eindeutiger Nachweis, dass es sich um legales, tatsächlich antikes Elfenbein handelt, nur sehr schwer zu führen. Es ist viel illegales Elfenbein gewilderter Tiere im Umlauf, das in den vermeintlich legalen Handel eingeschleust wird.  

Elfenbein geerbt – was kann ich tun?

  1. Kaufen und verkaufen Sie kein Elfenbein.
  2. Wenn Sie Elfenbein erben oder besitzen und sie sollten selbst kein Interesse haben es zu behalten, ist es am besten, es aus dem Verkehr zu ziehen. Damit leisten Sie einen Beitrag zum Artenschutz, denn je weniger Elfenbein im Umlauf ist, desto besser.

Was kann ich tun, wenn ich Angebote von Elfenbein entdecke?

  1. Machen Sie Fotos.
  2. Schreiben Sie der Event-Organisation und fordern, den Verkauf von Elfenbein zu verbieten (z.B. durch Änderung der Marktverordnung eines Flohmarktes).
  3. Informieren Sie die zuständige untere Naturschutzbehörde (inkl. Adresse des Marktes und Fotos) und bitten um Überprüfung.
  4. Informieren Sie Pro Wildlife über den Vorgang:

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