Campo Grande / München, 29. März 2026. – Mit einem klaren Bekenntnis zum Schutz wandernder Tierarten ist die 15. Vertragsstaatenkonferenz (CoP15) der Bonner Konvention (CMS) in Brasilien zu Ende gegangen. 15 der 16 vorgelegten Listungsanträge wurden von den Vertragsstaaten angenommen, einer vom Antragssteller zurückgezogen – das bedeutet strengerer Schutz für 40 neue Arten. „Ein starkes Signal für den internationalen Artenschutz – gerade in Zeiten, in denen viele wandernde Arten massiv unter Druck stehen“, erklärt Dr. Mona Schweizer von Pro Wildlife, die die Verhandlungen vor Ort begleitet hat.
„Dass fast alle Anträge durchgekommen sind, ist kein Selbstläufer – das ist das Ergebnis jahrelanger wissenschaftlicher Arbeit und politischen Drucks. Gerade für Haie, deren Anträge auf den größten Widerstand getroffen sind, ist das ein echter Durchbruch: Die internationale Gemeinschaft erkennt endlich an, dass diese Tiere dringend grenzübergreifenden Schutz brauchen und wirtschaftliche Interessen auch einmal zurückstehen müssen“, so die Pro Wildlife-Biologin.
Hammerhaie und weitere bedrohte Tierarten jetzt besser geschützt
Besonders bedeutend sind die Ergebnisse für bedrohte Haiarten. Nach Opposition im Plenum musste über den Fuchshaie-Antrag sogar abgestimmt werden. Für die auf Konsens ausgelegte CMS ein seltener Vorgang, der von Erfolg gekrönt war: Sowohl die Familie der Fuchshaie als auch Bogenstirn- und Großer Hammerhai wurden in Anhang I der Konvention aufgenommen. Für sie müssen nun strenge Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Der Engnasen-Glatthai wird nun in Anhang II geführt und erfordert damit internationale Zusammenarbeit zu seinem Schutz. Der Antrag zur Aufnahme des Guggenheim-Engelhais in Anhang II wurde von Antragssteller Brasilien zurückgezogen.
Angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Hai-Populationen weltweit kommt diese Entscheidung nicht zu früh: Fast alle von der CMS erfassten Fischarten gelten als stark gefährdet. „Insbesondere die Anhang I-Listungen bedeuten für Haie einen echten Fortschritt – die internationale Gemeinschaft erkennt endlich den dringenden Handlungsbedarf“, betont Schweizer. „Jetzt kommt es darauf an, dass Schutzmaßnahmen ergriffen und konsequent umgesetzt werden.“
Vorsorgeprinzip gestärkt: Kein Rückschritt beim Bucharahirsch
Ein klares Signal sendeten die Vertragsstaaten auch beim Antrag zur Streichung des Bucharahirsches aus Anhang I, der nach deutlicher Ablehnung aus dem Plenum von Usbekistan zurückgezogen wurde. „Damit bekräftigen die Vertragsstaaten das Vorsorgeprinzip der Konvention und setzen ein klares Zeichen gegen die Aufweichung bestehender Schutzmechanismen,” so die Pro Wildlife-Expertin.
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an
„Die gefassten Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt – aber sie entfalten ihre Wirkung nur, wenn die Vertragsstaaten jetzt auch liefern. Listungen allein retten keine Tiere; entscheidend ist, dass Schutzmaßnahmen national verankert und konsequent durchgesetzt werden“, betont Schweizer.
Mit insgesamt 40 neu gelisteten Arten, 39 verabschiedeten Resolutionen, 16 gemeinsamen Maßnahmen (‚concerted actions‘) und 9 Aktionsplänen stärkt die CoP15 die Rolle der Bonner Konvention als zentrales Instrument für die Erhaltung wandernder Arten und unterstreicht die Bereitschaft der Staaten, wissenschaftliche Erkenntnisse in konkrete politische Maßnahmen zu übersetzen und dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Für Schweizer ist das Ergebnis der Konferenz insgesamt ein großer Erfolg: „Die CoP15 zeigt, dass entschlossener internationaler Artenschutz möglich ist. Die gefassten Beschlüsse sind ein wichtiger Schritt zur Erhaltung bedrohter Arten weltweit.“
Hintergrundinfos:
- CMS: Die Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten
- Auftakt-Pressemitteilung: “Wandernde Tierarten unter Druck”
- Tabelle mit den Ergebnissen (PDF)
