Wildtiere im Zirkus

Wildtiere im Zirkus

Warum Elefanten, Tiger und Löwen nicht in die Manege gehören

Seit seiner Gründung setzt sich Pro Wildlife für den Schutz von Wildtieren in Zirkussen ein. Wir stehen im Austausch mit den politisch Verantwortlichen und klären die Öffentlichkeit über die Missstände in deutschen Zirkussen auf.

Auf einen Blick

  • Noch immer werden Wildtiere wie Elefanten, Tiger und Löwen in engen Transportwaagen durch Deutschland gekarrt. Enge, Dressur, und Transporte sind besonders für Wildtiere eine Qual. 
  • In Deutschland gibt es rund 75 Zirkusunternehmen mit Wildtieren – EU-weit die meisten. 
  • Deutschland ist der einzige EU-Mitgliedstaat ganz ohne verbindliche nationale Regelungen zur Wildtierhaltung im Zirkus. 
  • Pro Wildlife fordert ein generelles Wildtierverbot in Zirkussen und die Abgabe der Tiere an geeignete Auffangstationen. 

Zirkusunternehmen mit Wildtieren in Deutschland 

Eurogroup for Animals, 2021 (PDF)

Ein Löwenrudel darf im Zirkus 20 Stunden am Tag in einem 24 m² kleinen Wagen gehalten werden

BMEL-Zirkusleitlinien (PDF)

des Tages verbringen Zirkustiere mit Auftritten und Training – die übrige Zeit in kleinen Gehegen, Transportwagen oder Ketten

Animal Welfare

Tigerhaltung im Zirkus © Pro Wildlife
Tigerhaltung im Zirkus © Pro Wildlife

Warum leiden Wildtiere im Zirkus?

Wildtiere sind – anders als Haustiere – nicht domestiziert und deshalb nicht an ein Leben in Gefangenschaft und der Nähe des Menschen angepasst. Selbst in Gefangenschaft geborene Tiere haben dieselben Bedürfnisse wie ihre Artgenossen in der freien Natur. Ein reisender Zirkus kann diese Bedürfnisse nicht erfüllen.

Beengte Käfige, häufige und lange Transporte sowie Dressur verursachen erheblichen Stress und hindern die Tiere daran, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Es mangelt an Bewegung und oft auch an artgemäßem Sozialkontakt. Löwen und Tiger fristen häufig ein trauriges Dasein in winzigen Anhängern, Elefanten werden stundenlang angekettet. 

Eine peer-reviewte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass gerade die in Zirkussen häufigsten Arten – Elefanten und Großkatzen – für ein Zirkusleben am wenigsten geeignet sind. Als Folgen der artwidrigen Gefangenschaftshaltung sind unter anderem gestörtes Fortpflanzungsverhalten, erhöhte Jungtiersterblichkeit und eine verkürzte Lebenserwartung dokumentiert (Animal Welfare 2009). Hinzu kommen haltungsbedingte Erkrankungen und Verhaltensstörungen. 

Was sind Verhaltensstörungen?

Verhaltensstörungen zeigen, dass ein Tier leidet. Dazu gehören unter anderem stereotype Bewegungen ohne erkennbares Ziel oder Funktion – etwa ständiges Hin- und Herlaufen, Kreisen, Kopfwippen oder Schaukeln –, übermäßige oder fehlgeleitete Aggressionen, Selbstverletzungen, zwanghaftes Lecken oder Beißen, Fell- und Federrupfen, gestörtes Sozialverhalten sowie völlige Teilnahmslosigkeit (Apathie).

Wie unterscheiden sich die Vorgaben für Zoo und Zirkus?

Zirkusse genießen in Deutschland eine Sonderstellung, die sich wissenschaftlich nicht begründen lässt. Während Zoos und Tierparks die verbindlichen Mindestanforderungen des sogenannten Säugetiergutachtens erfüllen müssen, gelten für dieselben Tierarten im Zirkus nicht mal diese, sondern lediglich unverbindliche Empfehlungen – die zudem weit hinter den Zoo-Standards zurückbleiben.

Kriterium (Löwe Panthera leo / Tiger Panthera tigris) Zoo (Säugetiergutachten) Zirkus (Zirkusleitlinien) 
Rechtscharakter der Vorgaben verbindliche Mindestanforderung bloße Empfehlung, nicht bindend 
Außengehege mind. 200 m² für ein Tier oder ein Paar, zzgl. Fläche je weiterem Tier 50 m² – und muss nur 4 Stunden täglich zugänglich sein 
Unterbringung im Alltag dauerhafter Zugang zu Gehege und Innenbereich bis zu 20 Stunden täglich in einem 24 m² kleinen Wagen erlaubt 
Quellen: BMEL-Säugetiergutachten (2014, PDF); BMEL-Zirkusleitlinien (PDF), unverbindlich. 

Begründet werden die deutlich geringeren Haltungsanforderungen für Zirkustiere mit dem Training und Auftritten, die den Tieren angeblich ausreichend Bewegung und Beschäftigung bieten. Doch Vorstellungen und Training finden nicht täglich statt, dauern meist nur kurze Zeit und zwingen die Tiere häufig zu artwidrigen Verhaltensweisen. Sie können daher weder fehlenden Platz noch eine mangelhaft ausgestattete Unterbringung ausgleichen.

Welche Gesetze gelten für Wildtiere im Zirkus in Deutschland?

Das Tierschutzgesetz legt in §1 fest: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Über diese Grundregel hinaus gibt es in Deutschland jedoch keine rechtlich bindenden Anforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Die Quadratmeter-Angaben der Zirkusleitlinien haben nur Empfehlungscharakter.

Ein 2024 vorgelegter Entwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes sah erstmals ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus vor, scheiterte aber mit dem Ende der Wahlperiode. Der Koalitionsvertrag von 2025 greift ein Wildtierverbot nicht auf, und die Tierschutzgesetz-Novelle 2026 klammert das Thema Zirkus aus. Ein bindendes nationales Verbot fehlt damit weiterhin. Die einzelnen Schritte dieses Gesetzgebungsprozesses zeichnen wir im Hintergrundbeitrag Wildtiere im Zirkus: Warum Deutschland noch kein Verbot hat nach.

Wie ist die Rechtslage in anderen EU-Ländern?

26 von 27 EU-Staaten haben die Haltung von Wildtieren in Zirkussen inzwischen eingeschränkt oder gänzlich verboten. Deutschland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, der bislang keinerlei nationale Regelung verabschiedet hat – hierzulande gelten nur der allgemeine §1 des Tierschutzgesetzes und die unverbindlichen Zirkusleitlinien. Damit ist Deutschland Schlusslicht innerhalb der EU.

Mehrere große Länder haben zuletzt umfassende nationale Verbote beschlossen – eine Auswahl:

Land Nationale Regelung Stand 
Frankreich Vollverbot von Wildtieren in reisenden Betrieben; Zucht- und Neuanschaffungsverbot bereits seit 2023 Verbot ab 1. Dezember 2028 
Spanien Vollverbot von Wildtieren im Zirkus (Tierschutzgesetz 7/2023) wirksam seit 29. März 2024 
Italien Ausstieg gesetzlich beschlossen, Durchführungsdekret ausstehend Umsetzung verschoben auf 31. Dezember 2026 
Ungarn Verbot von 25 Wildtiergruppen im Zirkus tritt am 1. Januar 2027 in Kraft 
Deutschland keinerlei nationale Regelung – nur allgemeine Vorgaben im Tierschutzgesetz und unverbindliche Zirkusleitlinien als einziger EU-Staat offen

Was fordert Pro Wildlife?

  • Generelles Wildtierverbot in Zirkussen 
    Eine art- und verhaltensgerechte Haltung von Wildtieren ist im reisenden Zirkus grundsätzlich nicht möglich. Deshalb muss die Haltung und das Mitführen aller Wildtierarten verboten werden. 
  • Abgabe der Tiere an geeignete Auffangstationen 
    Wildtiere, die aktuell in Zirkussen gehalten werden, sollten an Auffangstationen abgegeben werden, die sie ihren Bedürfnissen entsprechend unterbringen können. 

Dass ein solcher Ausstieg gelingen kann, zeigt Frankreich: Das Land hat sein Verbot mit einem staatlichen Begleitplan von 35 Millionen Euro verbunden, der die Umschulung der Betriebe unterstützt und Auffangplätze für die Tiere schafft. Ein Verbot bedeutet also nicht, Tiere und Menschen im Stich zu lassen, sondern einen geordneten Übergang.

Was kann ich gegen Wildtiere im Zirkus tun?

  • Besuchen Sie keine Zirkusse, die Wildtiere mitführen, sondern nur solche, die auf Showacts mit Menschen setzen. Zirkusse wie Roncalli und Circus Flic Flac gehen mit gutem Beispiel voran und verzichten vollständig auf Tiere in der Manege – Roncalli zeigt seit 2018 sogar dreidimensionale Hologramme statt lebender Tiere. 
  • Klären Sie außerdem Freundeskreis, Familie und Bekannte über die Hintergründe auf.  
  • Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde mit der Bitte, keine städtischen Flächen an Zirkusse mit Wildtieren zu vermieten. Dass dieser kommunale Weg wirkt, zeigt Spanien: Dort hatten bereits 12 der 17 Regionen Verbote erlassen, bevor das landesweite Verbot kam. 

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