Keine Tötung ungewollter Zootiere

Petition

Keine Tötung ungewollter Zootiere

Mit süßen Tierbabys locken Zoos viele Besucher*innen an. Doch anders als in der freien Natur können die Jungtiere bei Erreichen der Geschlechtsreife nicht abwandern. Die Folge sind überfüllte Gehege und Rangordnungskämpfe. Da kaum ein Zootier jemals ausgewildert wird und die Tierarten, die sich gut in Gefangenschaft züchten lassen, in Zoos in großer Zahl vorhanden sind, töten auch deutsche Zoos immer wieder ungewollte Nachzuchten.

+++ Januar 2025: Kommentar zur wissenschaftlichen Veröffentlichung, in der Zoodirektor*innen aus Deutschland fordern, „überzählige“ Tiere töten zu dürfen >> hier lesen +++

Schätzungen zufolge werden jedes Jahr in Europa einige Tausend ungewollte Zootiere getötet (Quelle: BBC News / EAZA). Aus Sicht von Pro Wildlife ist dies nicht mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar.

Unsere Forderung:

Zoologische Gärten müssen verpflichtet werden, Tiere nur dann zu züchten, wenn sie für die Nachkommen auch eine artgemäße Unterbringung gewährleisten können.

Bitte helfen Sie uns, die unnötige Tötung von Zootieren zu verhindern!

Tötung ungewollter Zootiere beenden

Sehr geehrter Herr Bundeslandwirtschaftsminister,

mit Entsetzen habe ich erfahren, dass deutsche Zoos immer wieder „überzählige“ Tiere töten. Dabei handelt es sich um Tiere, die zuvor eigens gezüchtet wurden, für die jedoch bei Erreichen der Geschlechtsreife kein Platz mehr vorhanden ist. Selbst Tiere gefährdeter Arten werden in Zoos getötet.

Anders als oftmals behauptet, ist die Zucht per se kein Beitrag zur Arterhaltung, da es für die absolute Mehrheit der Tierarten, die in Zoos gehalten werden, keine Auswilderungsprojekte gibt und auch in naher Zukunft nicht geben wird. Die Zucht dient damit nur der Aufrechterhaltung des Zoobestandes.

Wie alle anderen Tierhalter, sind auch die zoologischen Gärten dem Tierschutzgesetz verpflichtet, das eine Tötung nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grunds zulässt. Absehbarer Platzmangel, ein zu kleines Gehege oder billigend in Kauf genommene Inzucht sind kein vernünftiger Grund, sondern Probleme des Zuchtmanagements. Es kann nicht angehen, dass dies die Tiere mit ihrem Leben bezahlen müssen.

Ich fordere Sie daher eindringlich auf, die Tötung ungewollter Zootiere unverzüglich zu unterbinden. Zoologische Gärten müssen rechtlich verpflichtet werden, Tiere nur dann zu züchten, wenn sie für die Nachkommen auch eine artgemäße Unterbringung gewährleisten können.

Mit freundlichen Grüßen

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Privat Strafanzeige stellen – so geht's:

Sie möchten eine Anzeige gegen den Tiergarten Nürnberg wegen der Tötung der 12 Paviane am 29.07.2025 stellen? Hier die wichtigsten Tipps:

  • Sie können Ihre Strafanzeige an die Polizei in Nürnberg oder an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellen. Per Fax, Post oder elektronischem Rechtsverkehr (De-Mail). Bitte nicht per E-Mail (nicht rechtsverbindlich)!
  • Folgende Angaben sollten Sie machen:
    • Gegen wen wird Anzeige erstattet
    • Grund der Anzeige: Relevant ist das Tierschutzgesetz, nach § 17 Absatz 1 Nr.1 ist es strafbar, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten.
    • Bitten Sie um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und darum, über das Ergebnis informiert zu werden.
  • Hintergrund-Informationen: Gerichtsurteile werteten 2010 eine ähnliche Tötung gesunder Tiere in Magdeburg als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Darauf können Sie verweisen.

Wir weisen darauf hin, dass dieser Text nur ein Beispieltext ist. Formulieren Sie ihn gerne um, damit die Staatsanwaltschaft sieht, dass sich viele Menschen unabhängig voneinander die Mühe machen, eine Strafanzeige zu stellen.

Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg wegen Tötung von 12 Pavianen

An:
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Fürther Straße 112
90429 Nürnberg
E-Mail: 

Von:
[Dein vollständiger Name]
[Adresse]
[Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, optional]

Datum: xx. August 2025

Betreff: Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§§ 1, 17 TierSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Tiergarten Nürnberg, vertreten durch die Zooleitung, wegen des Verdachts auf Verstöße gegen § 1 und § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), insbesondere wegen der Tötung von 12 Pavianen am 29. Juli 2025.

Laut übereinstimmenden Presseberichten wurden im Tiergarten Nürnberg an diesem Tag 12 Paviane gezielt getötet. Als Begründung wurden unter anderem die geplante Umgestaltung der Paviananlage sowie die angeblich „sozial unverträgliche Zusammensetzung“ der Gruppe genannt.

Nach § 1 TierSchG ist es Zweck des Gesetzes, das Leben und Wohlbefinden von Tieren aus der Verantwortung des Menschen zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Nach § 17 Nr. 1 TierSchG ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund strafbar. Die getöteten Paviane waren offenbar gesunde, soziale Tiere. Die behauptete Unverträglichkeit der Gruppe sowie die Umbaupläne der Anlage stellen nach meiner Auffassung keinen rechtlich ausreichenden Grund dar, um eine Tötung in diesem Umfang zu rechtfertigen. Es wären tiergerechte und zumutbare Alternativen möglich gewesen – z. B. eine Umstrukturierung der Gruppe, Vermittlung an andere Einrichtungen oder Betreuung in Übergangsgehegen.

Ein vergleichbarer Fall ereignete sich 2010 im Zoo Magdeburg, wo ebenfalls Paviane unter dem Vorwand der „Gruppenumstrukturierung“ getötet wurden – auch dort führte dies zu massiver öffentlicher und juristischer Kritik.

Ich bitte die Staatsanwaltschaft daher um Prüfung, ob im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt und ob strafrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen im Tiergarten Nürnberg einzuleiten sind.

Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

[Unterschrift, falls postalisch] Mit freundlichen Grüßen

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Guinea-Pavian im Tiergarten Nürnberg

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