Die Internationale Walfangkommission (IWC)

Gerangel um das kommerzielle Walfangverbot

Die Internationale Walfangkommission (IWC)

Die massive Bejagung im 19. und 20. Jahrhundert ließ die Bestände vieler Walarten zusammenbrechen – vor allem Blauwale, Buckelwale und Pottwale waren bei den Jägern begehrt.

Wofür wurden Wale früher gejagt?

  • Waltran: Aus dem Fettgewebe (Blubber) wurde unter anderem Lampenöl, Margarine, Nitroglycerin oder Reinigungsmittel hergestellt.
  • Walfleisch: Das Fleisch wurde zu Steaks verarbeitet, aber auch als Hunde- und Viehfutter genutzt.
  • Walrat: Die wachshaltige Substanz aus dem Kopf von Pottwalen wurde als Brennstoff, Schmierstoff und für Kerzen, Kosmetika sowie Salben genutzt.
  • Ambra: Aus der grauen, wachsartigen Masse aus dem Verdauungstrakt von Pottwalen wurden Parfüms, Arzneien und in Asien Räucherstoffe, Gewürze sowie Aphrodisiaka hergestellt.

Seit 1931 versuchte man, die vollständige Ausrottung der Meeresriesen zu verhindern. Die zahlreichen Absprachen erwiesen sich jedoch in der Praxis als unzureichend: Ob Russland, Japan oder die USA (damals noch aktiv dabei) – Absprachen wurden ignoriert, jeder wollte möglichst viel Beute machen.

Walfänger mit Harpune, Kanada um 1910 © British Columbia Bureau of Provincial Information
Walfänger mit Harpune, Kanada um 1910 © British Columbia Bureau of Provincial Information

Ein Walfängerclub wird zum Walschutzgremium

Im Jahre 1946 wurde endlich die „Konvention zur Regelung des Walfangs“ (ICRW) ins Leben gerufen, die zur Umsetzung ihrer Ziele die Internationale Walfangkommission (IWC) gründete – zunächst ein Club von Walfangländern, denen es vornehmlich darum ging, ihre eigenen Pfründe zu sichern und das Geschäft mit Walprodukten möglichst lange am Leben zu halten. Mit den Walbeständen ging es weiterhin bergab. Erst 1982 erreichte die Internationale Walfangkommission einen Durchbruch zum Walschutz – ein Moratorium für den kommerziellen Walfang, das 1986 endlich in Kraft trat. Einer der größten Erfolge überhaupt im internationalen Artenschutz.

Die meisten Länder halten sich heute an das Walfangverbot, drei jedoch nicht:

  1. Norwegen legte fristgerecht einen Einspruch gegen das Moratorium ein und ist daher rein juristisch nicht daran gebunden. Seither genehmigt das nordische Land eigenmächtig Fangquoten von 800-1.200 Zwergwalen, in der Praxis sterben jährlich „nur“ durchschnittlich 550 Tiere.
  2. Japan nutzte bis Mitte 2019 ein Schlupfloch der IWC-Regularien und fing unter dem Deckmantel der „Wissenschaft“. Der Internationale Gerichtshof befand diese „Forschung“ jedoch 2014 als nicht glaubwürdig und als Verstoß gegen die IWC-Regularien. Statt die Jagd einzustellen, reduzierte Japan daraufhin die Jagdquote für die Antarktis von knapp 1.000 Zwergwalen auf 333 Tiere. Im Nordpazifik wurden zudem jährlich etwa 100 Seiwale und 110 Zwergwale getötet. Zum 30. Juni 2019 kündigte Japan seine IWC-Mitgliedschaft, seit 1. Juli betreibt das Land nun sogar ganz offiziell kommerziellen Walfang.
  3. Island trat 1989 aus der IWC aus – und wurde nach einem Täuschungsmanöver im Oktober 2002 wieder aufgenommen. Von 2003 bis 2007 tötete auch Island wieder 200 Zwergwale unter dem Deckmantel „wissenschaftlicher Forschung“. Seit 2006 bejagt es sogar unverfroren für kommerzielle Zwecke neben Zwergwalen auch die bedrohten Finnwale – und beruft sich dabei auf seinen formaljuristischen Einspruch. Die Finnwale werden ausschließlich für den Export nach Japan gefangen.
Die Internationale Walfangkommission: Walfang in Japan, Walfänger © Australian Customs and Border Protection Service
Walfang in Japan, Walfänger © Australian Customs and Border Protection Service

Das Moratorium rettete zigtausende Wale

Doch trotz dieser Lücken und der Eskapaden der drei Länder führte das Moratorium zu einem deutlichen Rückgang der Fangquoten: Starben in den 1980er Jahren noch mehr als 12.000 harpunierte Wale jährlich „aus kommerziellen Gründen“, waren es 1996 weniger als tausend Tiere. Seither steigen die Zahlen zwar wieder leicht, bleiben jedoch trotzdem unter den verheerenden Zahlen der Vergangenheit: 2018 töteten die drei Länder insgesamt 1.201 Wale – und die Zeichen stehen gut, dass künftig noch weniger Meeresriesen sterben.

Das Walfangverbot unter Dauerbeschuss

Um den Streit zwischen Walfängern und Walschützern einzudämmen, arbeitete eine IWC-Arbeitsgruppe seit 2008 hinter verschlossenen Türen an einem „Kompromiss“, der den kommerziellen Fang in Küstengewässern erlaubt hätte, auf der IWC-Tagung im Juni 2010 jedoch abgelehnt wurde. Doch jede IWC-Tagung ist eine neue Herausforderung, den Walschutz zu stärken und die Unterwanderungsversuche der Walfangländer gegen das Moratorium zu stoppen. Und immer wieder müssen wir die Delegierten davon überzeugen, dass Kompromisse mit Walfängern immer zu Lasten des Walschutzes gehen würden… Der Austritt Japans 2019 ist eine Zäsur, deren Folgen sich erst in den nächsten Jahren zeigen werden.

Hinter den Kulissen der IWC

Die IWC Vertragsstaaten treffen sich alle zwei Jahre, wobei Walfang- und Walschutz-Interessen in den Verhandlungen aufeinanderprallen. Die Internationale Walfangkommission kann einerseits Resolutionen verabschieden, andererseits Änderungen ihrer Statuten („Schedule Amendments“, zum Beispiel Fangquoten, Einrichtung neuer Schutzgebiete etc.) beschließen. Resolutionen, für deren Verabschiedung eine einfache Mehrheit ausreicht, haben lediglich Empfehlungscharakter – drücken aber dennoch den Willen der Mehrheit der IWC-Staaten aus. Um die Statuten zu ändern, bedarf es mindestens einer Dreiviertelmehrheit. Beim derzeitigen Patt zwischen Ländern mit Walfang- und Walschutzinteressen ist eine Änderung der Statuten kaum möglich. Abstimmungsberechtigt sind nur Länder, die ihre Mitgliedschaftsbeiträge gezahlt haben und anwesend sind. Lange schon gab es Korruptionsvorwürfe gegen Japan, Stimmen von Karibik- und afrikanischen Staaten zu kaufen; 2010 schließlich kam es zum Eklat, als bekannt wurde, dass über eine japanische Kreditkarte alle Reisekosten des karibischen IWC-Vorsitzenden bezahlt worden waren…

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