Testamentsspende

Testamentsspende

Ein Vermächtnis für den Artenschutz

Vielen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Für Wildtiere sind Testamentsspenden unschätzbar wertvoll: Erbschaften und Vermächtnisse versetzen uns in die Lage, Tier- und Artenschutz zu leisten, wo er gebraucht wird.

Informationsbroschüre

Alle wichtigen Informationen zu Testamentsspenden an Pro Wildlife finden Sie in unserer kostenfreien Informationsbroschüre. Bestellen Sie unverbindlich Ihre gedruckte Broschüre oder laden Sie diese hier im PDF-Format herunter.

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Warum ein Testament schreiben?

Wer sicherstellen will, dass mit seinem Nachlass sinnvolle Arbeit und Hilfe geleistet wird, kann in seinem Testament eine oder mehrere Organisationen bedenken.

Für Wildtiere sind Testamentsspenden unschätzbar wertvoll: Erbschaften und Vermächtnisse an Pro Wildlife versetzen uns in die Lage, Tier- und Artenschutz zu leisten, wo er gebraucht wird. So kann Ihr letzter Wille weit mehr als finanzielle Unterstützung sein: Ihr Vermächtnis ist ein Versprechen, dass auch in Zukunft viele Wildtiere gerettet werden.

Tipp

Alles was einer gemeinnützigen Einrichtung hinterlassen wird, kommt ohne steuerlichen Abzug an. Denn diese Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Somit kommt das zugewandte Erbe ungeschmälert bei den Hilfsprojekten an.

So schreiben Sie Ihr Testament

Mustertestament für Spenden

Eigenhändig oder notariell – auf jeden Fall schriftlich

Das eigenhändige Testament

In diesem Fall MUSS ihr letzter Wille handschriftlich verfasst sein, ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein eigenhändiges Testament kann auch von Ehepartner*innen gemeinsam verfasst werden und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.

Das notarielle Testament

Beim notariellen Testament steht Ihnen eine*r Notar*in Ihrer Wahl beratend zur Seite, prüft Ihre Testierfähigkeit und beurkundet das Dokument. Auf Wunsch wird Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist und nicht verloren geht.

Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen, den Rat einer Fachanwaltschaft für Erbrecht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben.

Aufbau eines handschriftlichen Testaments

Das eigenhändig handschriftliche Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form, ein Testament zu verfassen. Die Formulierung ist frei – es sollte jedoch klar beschrieben sein, wer Ihre erbberechtigte Person sein soll und wem Sie ein Vermächtnis hinterlassen. Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachname muss enthalten sein.

Der am häufigsten verwendete Aufbau:

Überschrift:
Mein Testament oder Mein letzter Wille

Angaben zu Ihrer Person:
Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnsitz zur Zeit der Testamentserstellung.

Widerruf früherer Testamente
Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf.
Wer nicht zum ersten Mal seinen letzten Willen aufsetzt, sollte frühere Testamente ausdrücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten. Wenn bereits Regelungen in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (das sogenannte „Ehegattentestament“) existieren, können diese unter Umständen nicht einseitig geändert werden. Bitte bedenken Sie, dass das neue Testament in diesem Falle unwirksam sein könnte.

Erbeinsetzung
Wenn Sie in Ihrem Testament eine erbberechtigte Person benennen, bestimmen Sie diese zu Ihre*r Rechtsnachfolger*in. Diese Person tritt nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten ein. Die erbende Person erhält die ihr zugedachte Vermögenswerte, erbt aber auch eventuelle Schulden und sonstige Verpflichtungen. Wenn Sie mehrere Erb*innen einsetzen, müssen die jeweiligen Anteile des Vermögens benannt werden. Für den Fall, dass die eingesetzte Person wegfällt, sollten Sie immer Ersatzerb*innen benennen.

Vermächtnisse
Mit einem Vermächtnis wenden Sie einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme, einen Kunstgegenstand oder eine Immobilie) einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Wildlife zu. Die erbberechtigte Person ist verpflichtet, die entsprechenden Vermögenswerte auf Verlangen des Vermächtnisnehmers an diesen herauszugeben.

Abschluss
Vor- und Zuname (Unterschrift), Ort, Datum
Das Testament muss am Ende des Dokuments mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden, außerdem müssen Ort und Datum der Niederschrift angegeben werden. Umfasst Ihr Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren.

Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Todesfall gefunden wird. Am sichersten ist es, auch ein handschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben.

Möglichkeiten der Unterstützung

Erbeinsetzung
Sie können Pro Wildlife in Ihrem Testament als Erben oder Miterben einsetzen. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Sie keine Verwandten haben, die Sie berücksichtigen können oder möchten, oder Ihre Verwandten nur einen Teil des Vermögens erben sollen. In diesem Fall übernimmt Pro Wildlife entsprechende Rechte und Pflichten und sorgt für die rechtmäßige Erfüllung Ihres Testaments.
Mustertext: Als meinen Alleinerben setze ich Pro Wildlife e.V. mit Sitz in 81369 München, Engelhardstr. 10 ein.

Vermächtnis
Möchten Sie Pro Wildlife mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken, ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit. Sie können zum Beispiel Barvermögen, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte vermachen. Die Erb*innen sind gesetzlich verpflichtet, ein Vermächtnis an eine bestimmte Person oder gemeinnützige Organisation wie Pro Wildlife zu erfüllen.
Mustertext: Im Wege des Vermächtnisses wende ich Pro Wildlife e.V. mit Sitz in 81369 München, Engelhardstr. 10, einen Geldbetrag von .. Euro zu.

Verfügung zugunsten Dritter
Sie können ein Sparbuch, Bankkonto oder ein Wertpapierdepot mit einer Verfügung für den Todesfall versehen. Das heißt, Ihr Bankguthaben oder Wertpapierdepot wird dann an eine bestimmte Person oder Organisation übertragen. Der Vermögenswert fällt nicht in den Nachlass. Die Verfügung schließen Sie direkt mit Ihrer Bank oder Sparkasse ab. Sie muss nicht notariell beurkundet werden.

Lebensversicherung
Es ist möglich, Pro Wildlife in einer Lebens- oder Rentenversicherung als Bezugsberechtigten einzutragen. Wenn Sie die Leistungen Ihrer Versicherung nicht in Anspruch nehmen, kommt das Auszahlungskapital Pro Wildlife zugute. Der Kundenberater Ihrer Versicherung gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie in Ihrer Versicherungspolice einen Bezugsberechtigten benennen können.

Schenkung
Eine ganz normale Schenkung unter Lebenden, ist die Regel ist. Sie muss als Versprechen notariell beurkundet werden oder durch Hingabe der Schenkung bereits vollzogen sein, um wirksam zu werden. Auch die Verschiebung der Erfüllung auf den Todesfall ist möglich. Wird dabei die Schenkung noch nicht durch Eigentumsübergang vollzogen, handelt es sich um ein sogenanntes Schenkungsversprechen und die Schenkung wird erst nach dem Tode wirksam. Ein solches Schenkungsversprechen bedarf allerdings einer (kostenpflichtigen) notariellen Beurkundung.

Erbschaftssteuer: Eheleute und eingetragene Lebenspartner*innen erhalten einen Freibetrag in Höhe von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 €. Lebt man ohne Trauschein oder partnerschaftlich zusammen, sind im Todesfall nur 20.000 € von der Steuer befreit.

Sobald Pro Wildlife in einem Testament bedacht ist, werden wir vom zuständigen Nachlassgericht informiert. Daraufhin nehmen wir Kontakt mit eventuellen Miterb*innen auf und bereiten den Übergang des im Testament festgelegten Vermögenswertes vor. Ist Pro Wildlife Alleinerbe oder Miterbe, übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und sorgen für eine verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. In den meisten Fällen arbeiten wir mit einer erfahrenen Fachanwaltschaft für Erbrecht zusammen. Diese setzt sich mit dem Nachlassgericht und etwaigen weiteren Erb*innen, mit einer möglicherweise eingesetzten Testamentsvollstreckung und anderen Beteiligten in Verbindung.

Wünschen Sie, dass Ihre Erbschaft mit besonderen Auflagen verknüpft wird, freuen wir uns über eine vorherige Absprache. So können wir klären, ob und wie Pro Wildlife Ihre Wünsche am besten erfüllen kann.

Zentrales Testamentsregister
Anlaufstelle für alle Fragen und Antworten rund um die Erbfolge, das Testament und weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
www.testamentsregister.de

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V.
Im Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten haben sich spezialisierte Fachanwält*innen zusammengeschlossen. Auf der Homepage finden Sie Informationen rund um das Erbrecht, Adressen in Ihrer Nähe sowie Hinweise auf Veranstaltungen.
www.ndeex.de

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Hier finden Sie Adressen von Fachanwält*innen für Erbrecht, Adressen für Testamentsvollstreckung und Nachlasspflege in Ihrer Nähe.
www.dvev.de

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e. V.
Hier finden Sie qualifizierte und testierte Testamentsvollstreckung in Ihrer Nähe sowie Informationen zur Testamentsvollstreckung und Formulierungshilfen.
www.ndtv.info

Bundesrechtsanwaltskammer
Berufsständische Vertretung von Rechtsanwält*innen, mit u.a. Zugang zu einem bundesweiten Rechtsanwaltsregister sowie zu einer Vielzahl rechtlicher Informationen.
www.brak.de

Bundesnotarkammer
Berufsständische Vertretung von Notar*innen. Mit Online-Suche in Ihrer Nähe.
www.bnotk.de

Bitte beachten Sie, dass wir als Organisation keine rechtsverbindliche Beratung anbieten dürfen. Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen, den Rat von Fachanwält*innen für Erbrecht, von Notar*innen oder einer Beratungsstelle einzuholen.

Angaben für eine Testamentsspende

Wenn Sie Pro Wildlife im Testament oder einer Lebens- oder Rentenversicherung bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Pro Wildlife e.V.
Engelhardstr. 10
81369 München

Sprechen Sie uns an!

Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Testamentsspende.

Ihre Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin für Testament und Nachlass: Andrea Höppner

Andrea Höppner
E-Mail: testament(at)prowildlife.de
Tel. 089 90 42 990 30
Telefonisch für Sie erreichbar:
Mo-Fr, 9:00 bis 17:00 Uhr

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