Den Raubbau an den Wäldern beenden
Mit atemberaubender Geschwindigkeit fressen sich überall in den Tropen Kettensägen durch riesige Waldlfächen. Jede Minute verschwinden 14 Hektar Wald unwiderbringlich. Pro Wildlife setzt sich dafür ein, dass der Handel mit bedrohten Baumarten weltweit beschränkt wird. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden kämpften wir lange für ein Importverbot von illegal geschlagenem Holz in der EU, um den Raubbau an den Wäldern zu beenden. Mit Erfolg:
Am 7.Juli 2010 verabschiedete das EU-Parlament eine Verordnung, die die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz in die EU verbietet! Die Verordnung tritt im Frühjahr 2013 in Kraft.
Illegaler Holzeinschlag lässt Wälder verschwinden
Der illegale Holzeinschlag ist eine der größten Gefahren für die Zukunft der Wälder geworden - vor allem in den Tropen. Allein in Brasilien wird 80 Prozent des Holzes illegal gefällt, in Gabun und Papua-Neuguinea sind es jeweils 70 Prozent, in Honduras bis zu 85 Prozent, und in Kambodscha schätzen Experten den Anteil sogar auf 94 Prozent. Noch immer darf Tropenholz aus diesen Ländern ohne jegliche Auflagen in Länder der Europäischen Union importiert werden. Zu den begehrtesten Holzarten gehören Mahagoni, Ramin, Merbau, Rosenholz, Sipo und Sapele. Auch für Palisander und Ebenholz aus Madagaskar gibt es eine große Nachfrage in Europa. Diese und viele andere tropische Harthölzer sind in den Industrieländern heiß begehrt – mit katastrophalen Folgen für die Tropenwälder und die dort lebenden Arten.
Der lange Weg zu einem EU-Holzimport-Gesetz
Pro Wildlife und andere Verbände kämpfen seit Jahren für ein strenges EU-Holzimportgesetz, das die Einfuhr illegaler Hölzer beendet. Ein zäher Prozess:
- 2003 beschloss die EU einen Aktionsplan zur "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (englisch FLEGT, Forest Law Enforcement, Governance and Trade). Als "zahnloser Tiger" hatte dieser Plan jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Holzimporte.
- In Deutschland scheiterten Pläne für ein Urwaldschutzgesetz, das den Verkauf illegaler Hölzer innerhalb der Republik verboten hätte: Nach dem Regierungswechsel im Herbst 2005 wollte die große Koalition die Pläne nicht umsetzen.
- Im Dezember 2005 trat die EU-Verordnung 2173/2005 in Kraft, nach der die EU mit einzelnen Holzherkunftsländern freiwillige Partnerschaftsabkommen verhandeln sollte. Bis heute sind gerade einmal fünf Länder (Kamerun, Indonesien, Malaysia, Ghana und der Demokratischen Republik Kongo in den Verhandlungsprozess eingetreten. Und nur mit Ghana steht seit September 2008 überhaupt ein solches bilaterales Abkommen. Für alle anderen Holzherkunftsländer ist die EU noch immer ein völlig offener Absatzmarkt für illegale Hölzer.
- Im Herbst 2008 endlich legte die EU-Kommission einen Entwurf für ein Gesetz zur Regelung der Holzeinfuhren vor, der jedoch massive Lücken aufwies. Unter Druck der Umweltverbände und des alarmierten EU-Parlaments wurde der Entwurf nachgebessert.
- Im Dezember 2009 verwässerten die EU-Minister den Vorschlag des Parlaments wieder.
- Am 7.Juli 2010 endlich verabschiedete das EU-Parlament eine Verordnung, auf die man sich mit dem Rat und der Kommission geeinigt hatte. Sie verbietet den Import illegaler Hölzer in die EU - allerdings erst ab Frühling 2013. Dann müssen nicht nur Importeure nachweisen, dass Holz aus legaler Quelle stammt, sondern die gesamte Verabreitungskette. Zu den Schwachstellen der Verordnung gehört, dass sie zwar einen legalen, nicht aber einen ökologisch nachhaltigen Einschlag fordert. Zudem sind Bücher und andere Druckerzeugnisse ausgenommen.
Handelsbeschränkungen für bedrohte Baumarten
Nur wenige Baumarten sind bislang durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. CITES) geschützt. Hierzu gehören Mahagoni (Lateinamerika), Afrormosia (tropisches Afrika) und Sandelholz (Indien). Für diese Arten gelten weltweite Handelsbeschränkungen. 2004 konnten Pro Wildlife und andere Artenschützer erreichen, dass auch Ramin unter Schutz gestellt wurde. Dieser wertvolle Baum wächst ausgerechnet in den letzten Rückzugsgebieten der Orang-Utans auf Sumatra und Borneo. Pro Wildlife setzt sich dafür ein, dass noch weitere gefährdete Hölzer international geschützt werden.
Umweltsiegel: Sicherheit für Verbraucher?
Viele Holzprodukte in Baumärkten oder Möbelhäusern tragen sog. "Ökosiegel", die eine naturverträgliche Herkunft ausweisen sollen. Doch Siegel wie "aus staatlich betriebener Forstwirtschaft" oder "aus kontrollierter Holzwirtschaft" haben keine Aussagekraft. Das Zertifikat MTCC der Regierung Malaysias wird von unabhängigen Organisationen ebenso kritisiert wie das Label PEFC. In beiden Fällen ist sogar Kahlschlag in Urwäldern nicht auszuschließen. Viele Kunden glauben, Produkte "aus Plantagenwirtschaft" seien unbedenklich, da sie ja eigens angebaut würden. Doch Plantagen sind triste Monokulturen, in denen nur wenige Arten überleben können. Und noch immer werden Wälder abgeholzt, um neue Plantagen anlegen zu können. Selbst das häufig gelobte Siegel FSC (Forest Steward Council) gibt keine wirkliche Sicherheit: Noch immer ist Vieles in FSC-zertifizierten Einschlagsgebieten und Firmen im Argen. Und FSC-Artikel dürfen – je nach Produkt – bis zu 82,5 Prozent aus nicht-FSC-Quellen kommen und trotzdem das Siegel tragen (weitere Infos finden Sie in unserem Bericht "Affenschande" zu den Folgen des Tropenholzhandels).
Pro Wildlife empfiehlt deshalb umweltbewussten Verbrauchern: Greifen Sie zu Produkten aus heimischen Hölzern wie Ahorn, Buche, Eiche, Fichte, Lärche etc.. Wenn sich die Holzart nicht identifizieren lässt: Im Zweifelsfall lieber Finger weg!