Presseinformation: Biodiversität
Artensterben: Taten statt Warten
UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt startet am 19. Mai in Bonn
München, 29. April 2008. In drei Wochen beginnt die 9. Un-Konvention über Biologische Vielfalt. Erstmals ist Deutschland Gastgeber dieser internationalen Naturschutzkonferenz. In Bonn diskutieren 5.000 Teilnehmer aus 190 Vertragsstaaten, wie das weltweite Artensterben gestoppt werden kann. Die Artenschutzorganisation Pro Wildlife bewertet im Vorfeld die Chancen und Schwächen der Konferenz. Sie fordert die Vertragsstaaten auf, sofort zu handeln, damit die Artenvielfalt erhalten werden kann.
Das Ziel der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) ist mehr als ambitioniert: Bis zum Jahr 2010 wollen die Vertragsstaaten den Verlust an biologischer Vielfalt deutlich verringern. Debattiert wird über Wege, wie Wälder erhalten werden können, wie Schutzgebiete zu Lande und zu Wasser geschaffen werden und welche Auswirkungen die Landwirtschaft auf die Artenvielfalt hat. Besonders hitzige Debatten sind darüber zu erwarten, welche Maßnahmen die weltweite Zerstörung der Regenwälder aufhalten können. Hauptverantwortlich für das Artensterben ist die Vernichtung des Regenwaldes ebenso wie die industrielle Land- und Forstwirtschaft und die Überfischung der Meere.
Ungenutzte Chancen
Bis auf wenige Ausnahmen wie die USA, Somalia und Irak sind alle Länder weltweit Mitglieder der CBD. „Die Konvention hat die Chance, mit den Arbeitsprogrammen zu Schutzgebieten und Wäldern den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten“, sagt Dr. Sandra Altherr, Biologin bei Pro Wildlife. „Dieses Ziel kann bis 2010 aber nur erreicht werden, wenn alle Vertragsstaaten die gefassten Beschlüsse auch tatsächlich und sofort umsetzen. Bisher waren die Fortschritte schlichtweg enttäuschend“.
Unverbindliche Beschlüsse
Die Konvention hat zwei große Schwachpunkte. Zum einen sind die Beschlüsse unverbindlich. Während das Washingtoner Artenschutzübereinkommen den Handel mit bedrohten Arten innerhalb aller Vertragsstaaten einschränken oder gar unterbinden kann und Verstöße mit Handelssanktionen belegt werden können, haben Beschlüsse der CBD nur Appell-Charakter. Zum anderen müssen sie einstimmig gefasst werden. „Um Einstimmigkeit zu erreichen, werden Beschlusstexte in ihrem Wortlaut solange verwässert und entschärft, bis alle Vertragsstaaten die Formulierung akzeptieren“, so Altherr weiter. Da strittige Textpassagen in Klammern gesetzt werden, gaben Kritiker der CBD den Namen „Klammer-Konvention“. Mehrheitliche Beschlüsse - wie bei vielen anderen Konventionen üblich – sind bei der CBD nicht ausreichend.
Welchen Nutzen hat die biologische Vielfalt?
Die Biodiversität zu erhalten ist so wichtig, weil die Arten direkt oder durch komplexe Wechselwirkungen voneinander abhängen. Werden einzelne kommerziell interessante Arten ausgerottet, kann dies verheerende Auswirkungen auf dutzende weitere Arten haben. Im Extremfall werden ganze Ökosysteme gestört oder zerstört. Viele Diskussionen zum Erhalt der Biodiversität reduzieren sich auf die Fragen „Wie viel ist eine Art wert?“ oder „Den Verlust wie vieler Arten kann ein Ökosystem verkraften?“. Umweltminister Gabriel hat im Frühjahr 2008 eine Studie über die „Kosten durch Verlust der biologischen Vielfalt“ in Auftrag gegeben. „Bedauerlich an solchen Diskussionen ist, dass Arten an ihrer ökonomischen Bedeutung gemessen werden und sich eine Existenzberechtigung erst erwerben müssen“, kommentiert die Pro Wildlife Sprecherin.



