Biodiversität

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Sieg für die Scharnierschildkröte

Handelsbeschränkungen für neun Arten - Pro Wildlife: „Ein Durchbruch für Asiens Artenvielfalt“

Nairobi/ München, den 18. April 2000 – Auf der Konferenz des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (WA) wurden heute entscheidende Schutzbestimmungen für Asiens hochbedrohte Schildkrötenfauna durchgesetzt. Pro Wildlife begrüßte diese Entscheidung: „Seit langem kämpfen wir gegen das Aussterben der asiatischen Schildkröten. Auf der Konferenz konnten nun alle Herkunftsstaaten von der Notwendigkeit einer Handelsbeschränkung für die Scharnierschildkröten überzeugt werden“, berichtet Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife aus Nairobi. Die gesamte Gattung mit ihren neun Arten ist vor allem durch die Fleischmärkte in China, aber auch durch den Exotenhandel nach Europa und in die USA bedroht.

Etwa 20 Millionen Sumpf- und Landschildkröten enden alljährlich in den Fleischtöpfen und Apotheken Südostasiens, vor allem Chinas. Viele Arten sind inzwischen vom Aussterben bedroht. Doch gerade diese selten gewordenen Arten wecken bei westlichen Exotenhaltern Begehrlichkeiten. Im Zentrum des Handelsinteresses – sowohl als Fleischlieferant als auch als Haustier - stehen dabei Scharnier-Schildkröten (wissenschaftlicher Name Cuora spp.): “Für Exemplare der Dreistreifen-Scharnierschildkröte erzielen Chinas Händler bis zu 2.000 DM pro Tier. Denn der Verzehr soll angeblich Krebs heilen und die Potenz steigern“, so Altherr. „Darüber hinaus zahlen Liebhaber in Europa bis zu 3.000 DM für ein Exemplar der McCord‘s Scharnierschildkröte.“ Für die Artenschützerin ist dies nicht nachvollziehbar: „ Europäische und nordamerikanische Sammler werten durch den Kauf eines solchen Exemplars ihre Kollektion der seltensten Tiere der Welt auf – und erhöhen damit den Druck auf die letzten wildlebenden Exemplare.“

Auf Initiative von Pro Wildlife stellte die Bundesregierung einen Antrag, alle neun Arten asiatischer Scharnierschildkröten in Anhang II des WA (= eingeschränktes Handelsverbot) aufzunehmen. Dieser Antrag wurde heute einhellig angenommen. Zukünftig muss nun das jeweilige Herkunftsland Exportgenehmigungen für den internationalen Handel ausstellen. Ohne diese ist ein Verkauf illegal. Schildkrötenhalter in Deutschland hatten im Vorfeld der WA-Konferenz aufs Heftigste die Schutzbemühungen der Bundesregierung bekämpft, da sie eine Einschränkung ihres Hobbys befürchten. „Hier siegte der Artenschutz über die Interessen Einzelner“, so Altherr.

Neben den direkten Auswirkungen für Cuora hatte die heutige Abstimmung einen positiven Nebeneffekt: Durch die Diskussion wurde die Aufmerksamkeit der WA-Mitgliedsstaaten auf die generelle Bedrohung aller asiatischer Schildkröten gelenkt. Der von Pro Wildlife hier präsentierte Bericht „Der Niedergang der asiatischen Schildkröten“ trug erheblich dazu bei, die 150 Mitgliedsstaaten für die Problematik zu sensibilisieren und sich für den Schutz der Panzertiere auszusprechen. Bereits vor einigen Tagen konnten die Bundesrepublik und Pro Wildlife in einer Arbeitsgruppe mit zahlreichen asiatischen Ländern erreichen, dass eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet wurde, den Handel von Schildkröten als Fleisch, Traditionelle Medizin und exotische Haustiere zukünftig einzuschränken.

„Der erste Schritt für das Überleben der Schildkröten Asiens ist gemacht. Nun müssen wir ein waches Auge haben, dass die hier in Nairobi getroffenen Entscheidungen auch tatsächlich umgesetzt werden“, so abschließend Dr. Sandra Altherr.