Exotenhandel
Bundesrat fordert Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen
Pro Wildlife begrüßt Entscheidung als Durchbruch für den Tierschutz - Ministerin Künast unter Zugzwang
München, den 17. Oktober 2003 – Die heutige Entscheidung des Bundesrates für ein grundsätzliches Wildtier-Haltungsverbot, insbesondere für Affen, Bären und Elefanten, bezeichnet Pro Wildlife als einen wichtigen Fortschritt für den Tierschutz. Die Option auf Ausnahmen für „gutgeführte“ Zirkusunternehmen lehnt Pro Wildlife jedoch ab. „Für Wildtiere sind die Lebensumstände in Zirkussen völlig inakzeptabel“, betont Pro Wildlife Sprecherin Daniela Freyer. „Bundesministerin Künast ist jetzt aufgefordert, die Entscheidung des Bundesrates möglichst schnell in die Tat umzusetzen, um das Leid in der Manege zu stoppen!“. Auch die beschlossene Einrichtung eines Zentralregisters für Zirkustiere soll zukünftig eine bessere bundesweite Kontrolle der Tierhaltung und -Herkunft ermöglichen.
Der Bundesrat ist heute der Empfehlung des Agrarausschusses nachgekommen und beschloss ein grundsätzliches Haltungsverbot für Wildtiere in Zirkussen. Der Vorschlag Bayerns erweitert eine Initiative Hessens, die Haltung von Affen, Großbären und Elefanten zu verbieten. Er sieht die Möglichkeit vor, zukünftig auch die Haltung weiterer Tiergruppen zu verbieten.
Die ebenfalls im Bundesratsbeschluss vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für „gutgeführte“ Zirkusse lehnt Pro Wildlife hingegen ab. Das für Tierschutz zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium (BMVEL) hatte in den letzten Wochen wiederholt erklärt, die artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen sei durch das Tierschutzgesetz ausreichend geregelt. Das Problem sieht man dort in der mangelhaften Umsetzung der Zirkusleitlinien des BMVEL. Doch die Tierschützer sehen dies anders: „Auch in renommierten Zirkusunternehmen leiden Elefanten an Ketten. Die bisher geltenden Leitlinien des BMVEL sind völlig unzureichend“, betont Daniela Freyer. „Ministerin Künast, die z.B. bei den Legehennen großes Engagement für den Tierschutz bewiesen hat, muss nach der Entscheidung des Bundesrates nun auch für Wildtiere im Zirkus aktiv werden“, so die Pro Wildlife-Sprecherin.
Als Durchbruch beurteilt Freyer auch den Beschluss, ein Zentralregister für die Tierhaltung in Zirkussen einzuführen. „Bislang scheitern Auflagen von engagierten Amtstierärzten vor Ort daran, dass der Wanderbetrieb nach kurzer Zeit weiterzieht – oft mit unbekanntem nächstem Aufenthaltsort. Eine Kontrolle, ob die vom Tierarzt angeordneten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden, ist damit bislang nahezu unmöglich“, erläutert die Biologin. Zukünftig könnten Amtstierärzte die Herkunft eines bestimmten Tieres zentral überprüfen.
Pro Wildlife hatte sich bei den Bundesländern für ein umfassendes Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen eingesetzt. Pro Wildlife verweist auf deren besondere Anforderungen, da Wildtiere ihre natürlichen Verhaltensweisen auch in Gefangenschaft beibehalten.
Unter Zirkusbedingungen sind die Bewegungsmöglichkeiten für Wildtiere drastisch eingeschränkt, z.B. ausgeprägtes Wanderverhalten (z.B. bei Bären, Elefanten oder Giraffen), Klettern (z.B. Affen, Tiger) oder Schwimmen (Robben, Flusspferde). Fatale Folgen hat auch das Ignorieren des artspezifischen Sozialverhaltens, wie die Einzelhaltung von Gruppentieren (z.B. Affen, Elefanten, Löwen, Giraffen, Robben) oder die Gruppenhaltung von größtenteils solitär lebenden Arten (z.B. Bären, Tiger).
Die Haltungsbedingungen in Zirkussen führen in der Praxis häufig zu massiven Verhaltensstörungen (z.B. Autoaggression, stereotypes Auf- und Abgehen, Weben), Krankheiten und frühzeitigem Tod.



