Exotenhandel
Höhenflug für Papageien
Pro Wildlife: "Absolutes Handelsverbot für Gelbwangenkakadu und Blaukappenamazone ist Rettung in letzter Minute"
München/ Bangkok, den 12. Oktober 2004: Für zwei hochbedrohte Papageien hat der Wissenschaftsausschuss der in Bangkok tagenden Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) heute ein absolutes Handelsverbot beschlossen: "Für den Gelbwangenkakadu könnte die heutige Entscheidung die letzte Rettung bedeuten", betont Daniela Freyer, die für die Artenschutzorganisation Pro Wildlife an der WA-Konferenz teilnimmt. "Für in freier Wildbahn gefangene Vögel besteht zwar ein Exportverbot aus dem Herkunftsland Indonesien, doch die Tiere werden außer Landes geschmuggelt und dann als angebliche Nachzuchten in alle Welt verkauft. Jetzt könnte dieser Etikettenschwindel endlich unterbunden werden". Pro Wildlife begrüßt auch das Handelsverbot für Blaukappenamazonen aus Mexiko, die ebenfalls für den internationalen Tierhandel rücksichtslos geplündert wurden. Deutschland und die EU sind für beide Papageien ein Absatzmarkt.
Alle Papageien sind seit 1992 zumindest in Anhang II des WA aufgeführt und unterliegen somit Handelsbeschränkungen (einige Arten unterstehen Anhang I und sind somit vom kommerziellen Handel ausgenommen). Dennoch geht der Raubbau an den Wildbeständen bei vielen Arten nahezu ungebremst weiter. So stammen neun von zehn nach Deutschland importierten Papageien noch immer aus der Natur. Auch sehr seltene Arten landen nach wie vor in den Käfigen europäischer Vogelliebhaber. Besonders kritisch steht es dabei u.a. um Gelbwangenkakadu und Blaukappenamazone:
Gelbwangenkakadu: Die in Indonesien lebende Papageienart ist aufgrund des massiven Fangs für den Tierhandel inzwischen akut vom Aussterben bedroht. Über 100.000 Gelbwangenkakadus exportierte Indonesien in den letzten 20 Jahren, heute leben nur noch wenige Tausend, aufgeteilt in fünf verschiedene Unterarten und verschiedene Inselpopulationen. Ein Exportverbot Indonesiens für Wildfänge wird seit Jahren umgangen, indem Wildvögel als angebliche "Nachzuchten" ausgegeben werden. Jeder dritte "gezüchtete" Gelbwangenkakadu landet in deutschen Käfigen. Bislang war der Gelbwangenkakadu nur in Anhang II des WA gelistet und somit der Handel unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zukünftig gilt nun weltweit ein absolutes Handelsverbot, das auch den Schwarzhandel erheblich erschwert. "Seit Jahren kämpfen wir, um den Gelbwangenkakadu zu retten. Heute hatten unsere Bemühungen endlich Erfolg", so Freyer.*
Blaukappenamazone: Der nur in Mexiko vorkommende Papagei ist wegen seiner auffallend blauroten Kopfzeichnung bei Vogelliebhabern sehr begehrt. Aufgrund anhaltender Naturentnahmen ist er in weiten Teilen seines ehemaligen Verbreitungsgebietes bereits ausgerottet. Vor allem Anfang der 1980er und in den 1990er Jahren wurden Tausende Blaukappenamazonen exportiert. Deutschland und die EU gehörten neben den USA zu den größten Abnehmern. Inzwischen gibt es nur noch 7.000 bis 10.000 Tiere. "Zwar ist die Blaukappenamazone inzwischen in Mexiko geschützt, aber der illegale Handel blüht", berichtet die Pro Wildlife Sprecherin. "Durch die heutige Entscheidung für ein internationales Handelsverbot haben nun auch die Importländer bessere Möglichkeiten, gegen den Schmuggel vorzugehen."
* Hintergrund: Eine Hochstufung des Gelbwangenkakadus von Anhang II in Anhang I des WA war in der Vergangenheit wiederholt gescheitert: 1997 stellte Deutschland einen entsprechenden Antrag, der damals am Widerstand Indonesiens scheiterte. Eine Wiederaufnahme dieser Initiative Deutschlands fand 2002 bereits bei den Vorverhandlungen innerhalb der EU, die beim WA gemeinsam abstimmt, nicht die erforderliche Mehrheit. Erst auf der WA-Konferenz 2004, als Indonesien als Herkunftsland des Gelbwangenkakadu selbst den Antrag einreichte, konnte ein absolutes Handelsverbot durchgesetzt werden.



