Affen

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Freudentag für Tropenholz und Orang-Utans

Wichtige Handelskontrollen für Tropenholz Ramin beschlossen - Neue Chancen für das Überleben der asiatischen Menschenaffen

München/ Bangkok, den 8. Oktober 2004 - Eine heutige Sitzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens* hat heute einstimmig beschlossen, das südostasiatische Tropenholz Ramin unter internationalen Schutz zu stellen. Zukünftig soll das begehrte Holz weltweit nur noch unter kontrollierten Bedingungen gehandelt werden. Ramin wächst ausgerechnet in den Sumpfwäldern Indonesiens und Malaysias, also den letzten Rückzugsgebieten der Orang-Utans. "Die heutige Entscheidung setzt dem bisherigen Raubbau an Ramin ein Ende und trägt somit direkt zum Überleben der Orang-Utans bei", freut sich Pro Wildlife Expertin Daniela Freyer, die an der WA-Konferenz in Bangkok teilnimmt. Auf dem Weltmarkt erzielt ein Kubikmeter verarbeitetes Ramin bis zu 1.000 US Dollar. Auch in Deutschland werden bislang große Mengen Ramin verkauft.

Der Antrag Indonesiens, Ramin in Anhang II des WA* aufzunehmen, wurde heute einstimmig angenommen. In drei Monaten sollen nun weltweit die neuen Handelsbeschränkungen für das Tropenholz in Kraft treten. Exportstaaten müssen dann die naturverträgliche Entnahme einer Ramin-Lieferung bestätigen. Der größte Absatzmarkt EU hat zukünftig die Pflicht, die Importe ebenfalls auf ihre ökologische Vertretbarkeit zu überprüfen. "Die Unterschutzstellung von Ramin ist ein weiterer Meilenstein im Kampf um die bedrohten Regenwälder", betont Freyer. Bei der letzten WA-Konferenz im November 2002 wurde Mahagoni unter Schutz gestellt.

Zur Gattung Ramin (wissenschaftlich Gonystylus spp.) gehören 30 Baumarten. Fast alle im internationalen Handel angebotenen Raminprodukte stammen aus Indonesien und Malaysia. In der indonesischen Holzwirtschaft ging der Ertrag von Ramin seit den 70er Jahren von 1,5 Mio. auf nur noch 24.000 Kubikmeter jährlich zurück - Folge der dramatischen Abholzung dieser Bäume. "Sogar vor Nationalparks machen die illegalen Holzfäller keinen Halt. Dem selektiven Einschlag von Ramin folgt die ungezielte Rodung anderer Urwaldriesen, dies zieht eine Spur der Vernichtung nach sich", beschreibt die Pro Wildlife Sprecherin die verheerende Situation in Indonesien. Mit einer Rodungsfläche von 3,8 Mio. Hektar pro Jahr vernichtet Indonesien weltweit am meisten Wald.

Direkt betroffen von der rücksichtslosen Rodung von Ramin sind die Orang-Utans auf Borneo und Sumatra: Wissenschaftlich gelten die bedrohten Menschenaffen Borneos und Sumatras inzwischen als eigenständige Arten: Im Vergleich zu den 13.000 Sumatra-Orang-Utans ist der Bestand auf Borneo mit etwa 24.000 Tieren zwar größer, doch die Tiere leben fast ausschließlich in ungeschützten Gebieten und sind damit noch gefährdeter. Beide Arten leben vornehmlich in Sumpfwäldern, in denen Ramin vielerorts das häufigste Holz ist.

Indonesien erließ 2001 ein Exportverbot für Ramin, doch die Schutzbemühungen liefen bislang ins Leere: "Riesige Mengen Ramin werden auf dem Schiffsweg ins Nachbarland Malaysia geschmuggelt, dort weiterverarbeitet und als angeblich legales Holz in alle Welt weiterverkauft", erläutert Freyer. Malaysias eigene Raminbestände sind aufgrund jahrzehntelanger Plünderungen längst zusammengebrochen, doch der Export von Ramin läuft aufgrund des illegalen Nachschubs unvermindert weiter. 40% der in Malaysia verarbeiteten Hölzer stammen aus illegalen Quellen, Ramin spielt dabei eine erhebliche Rolle.

Auch in Deutschland ist Ramin aufgrund seiner hellen, gleichmäßigen Maserung und seiner Robustheit sehr beliebt für Holzleisten, Jalousien, Bilderrahmen, Furniere, Sperrholz oder Drachengestelle. "Zukünftig sollte das Ramin-Angebot deutlich bescheidener ausfallen" so Freyer. "Die 166 WA-Vertragsstaaten haben heute die einzig richtige Entscheidung getroffen. Nur durch eine international einheitliche Vorgehensweise lässt sich der Handel wirksam kontrollieren", so die Pro Wildlife Sprecherin abschließend.

* Alle drei Jahre tagen die Mitgliedsstaaten des WA, um über Handelsbeschränkungen für bedrohte Arten zu entscheiden. Anhang I enthält Arten, für die ein absolutes kommerzielles Handelsverbot besteht, für Arten in Anhang II ist der internationale Handel beschränkt.