Wale und Delfine

in

Delfindrama im Urlaubsparadies

„Gemeiner Delfin“ im Mittelmeer stark bedroht – EU opfert Artenschutz den Fischerei-Interessen

München, den 2. Juli 2007. Zu Beginn der Urlaubszeit verweist Pro Wildlife auf die dramatische Situation des Gemeinen Delfins (Delphinus delphis) im Mittelmeer. „Dort, wo Millionen Menschen ihren Urlaub verbringen, kämpft der Gemeine Delfin derzeit um das nackte Überleben“, betont Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife. Die Biologin verweist darauf, dass die Art in manchen Mittelmeerregionen bereits völlig verschwunden ist. Die EU hat durch diverse Fehlentscheidungen der letzten Jahre die Situation drastisch verschlimmert. Hierzu zählt u.a. die faktische Aufhebung des Treibnetzverbotes. Hauptgefährdungsursachen für den Gemeinen Delfin sind Nahrungsknappheit infolge von Überfischung, aber auch Ertrinken in Fischernetzen.

Der Gemeine Delfin* gilt im Mittelmeer seit 2003 in der Roten Liste als stark gefährdet („Endangered“). Seit Ende der 1990er Jahre sind die Bestände der kleinen Meeressäuger kollabiert, z.B. vor der Küste Norditaliens und zwischen Italien und Griechenland. „Innerhalb von nur vier Jahren, von 1997 bis 2003, gingen die Bestände im Ionischen Meer um fast 82 Prozent zurück“ berichtet die Pro Wildlife-Sprecherin. „Wissenschaftler vermuten, dass die Delfine verhungern, weil das Mittelmeer quasi leer gefischt ist.“ Andere Tiere verfangen sich in Fischernetzen und ertrinken jämmerlich. Die EU hätte die Chance, die drohende Ausrottung des Gemeinen Delfins aufzuhalten, doch stattdessen weicht sie bereits errungene Verschärfungen im Fischereirecht sukzessive wieder auf:

  • 2002 erließ die EU endlich ein Verbot für die Treibnetzfischerei im Mittelmeer. Diese teils kilometerlangen „Todeswände“ fangen völlig unselektiv alle Fische ab und bringen auch Delfinen, Vögeln und Meeresschildkröten den Tod. Im Dezember 2006 erließ die EU jedoch eine neue Verordnung, die den Einsatz sog. „Schwebenetze“ zulässt. Dies sind Netze, die zwar verankert werden müssen, aber ansonsten ebenso destruktiv sind wie Treibnetze. Die EU folgte damit einem Vorstoß Italiens, wo der Einsatz von Schwebenetzen bereits seit 2003 erlaubt ist.  „Dabei sind gerade vor Italiens Küsten die Delfinbestände besonders drastisch zurückgegangen“, erklärt Altherr.
  • Um den Beifang von Delfinen und Kleinwalen in Fischernetzen zu minimieren, schreibt die EU seit 2004 ihren Fangflotten vor, akustische Vergrämungsgeräte (Pinger) an den Fischernetzen anzubringen. Diese sollen die kleinen Meeressäuger durch Klicklaute fernhalten. Doch für Fischkutter unter 12 Meter Länge gilt diese Pinger-Pflicht nicht. In vielen Meeresregionen ist jedoch der Großteil der Fischkutter kleiner und somit von der delfinrettenden Maßnahme ausgenommen. Die kleineren Fischkutter fallen zudem nicht unter das sog. „Beobachterprogramm“, bei dem unabhängige Kontrolleure seit 2004 stichprobenartig den Beifang von Walen und Delfinen dokumentieren.

Die EU ignoriert damit Empfehlungen des Regionalabkommens ACCOBAMS**, das ein spezielles Schutzprogramm für den Gemeinen Delfin im Mittelmeer entwickelt hat. Pro Wildlife fordert nun von der EU umfassende Nachbesserungen im Fischereirecht, um nicht nur die verantwortungslose Überfischung der Meere zu stoppen, sondern auch die drohende Ausrottung des Gemeinen Delfins und anderer Meeressäuger aufzuhalten. „Die EU muss das aktuelle Jahr des Delfins nutzen, um endlich die Notbremse zu ziehen und die Plünderung der Meere zu stoppen“, so Altherr abschließend.

* Gemeine Delfine werden bis 2,4 m lang und 200 kg schwer. Charakteristisch ist die sanduhrförmige Musterung, die vier Farbbereiche trennt: der dunkelgrau-schwarze Rücken („Cape“), die gelblichen Flanken, der hellgrau Schwanzbereich und der weiße Bauch. Sie leben in Schulen von bis zu mehreren hundert Tieren.
** ACCOBAMS = Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea, Mediterranean Sea and Contiguous Atlantic Area. ACCOBAMS ist ein Regionalabkommen der Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Arten (CMS)